Schleswig-Holsteinischer Landtag

Schleswig-Holsteinischer Landtag
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Basisdaten
Sitz:Landeshaus in Kiel
Legislaturperiode:fünf Jahre
Erste Sitzung:1947
Abgeordnete:69
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl:8. Mai 2022
Nächste Wahl:2027
Vorsitz:Landtagspräsidentin
Kristina Herbst (CDU)
Vizepräsidenten
Eka von Kalben (Grüne)
Peter Lehnert (CDU)
Beate Raudies (SPD)
Annabell Krämer (FDP)
Jette Waldinger-Thiering (SSW)
Sitzverteilung:Regierung (48)
  • CDU 34
  • Grüne 14
  • Opposition (21)
  • SPD 12
  • FDP 5
  • SSW 4
  • Website
    landtag.ltsh.de
    Landeshaus Kiel
    Landeshaus Kiel

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle des gesetzgebenden Organs (Legislative) ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Daniel Günther) des Landes Schleswig-Holstein. Ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik.

    Fraktionen

    Der Landtag setzt sich aus folgenden Fraktionen zusammen: CDU (34 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (14 Sitze), SPD (12 Sitze), FDP (5 Sitze) und SSW (4 Sitze).[1]

    Wahlrecht

    Seit dem Jahr 2000 wird der Landtag mit einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen und Fünf-Prozent-Hürde, ähnlich dem der Bundestagswahl, gewählt. 2012 zogen 35 Kandidaten über ein Direktmandat ein, weitere 34 wurden über eine Landesliste gewählt.

    Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit im Ergebnis der Verhandlungen vor den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Eine Klage des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Jungen Union gegen diese Regelung wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 13. September 2013 abgewiesen, das damit die Sonderstellung des SSW im Wahlrecht bestätigte.

    Gebäude

    Schleswig-Holsteinischer Landtag

    Sitz des Landtages ist seit 3. Mai 1950 das Landeshaus Kiel. Es wurde 1888 als Marineakademie der kaiserlichen Marine errichtet. Umbauten erfolgten mehrfach, zuletzt wurde im April 2003 ein neuer Plenarsaal nach einem Entwurf des hannoverschen Architektenteams Anja Brüning und Wolfgang-Michael Pax fertiggestellt.

    In den Jahren von 1946 bis 1950 tagte der Landtag in Kiel (Stadttheater, Milchforschungsanstalt, Pädagogische Akademie), im Lübecker Rathaus, in Flensburg und Eckernförde.[2] Eine Sitzung wurde in Kiel unterbrochen und in Surendorf (Gemeinde Schwedeneck) fortgesetzt.

    Kunst

    In den Räumen des Landhauses finden wechselnde Kunstausstellungen statt, welche kostenlos besichtigt werden können.

    So wurde unter anderem 2022 das 'Werner' Motorrad ausgestellt.

    Präsidium

    Dem Präsidium gehören in der 20. Wahlperiode an:[3]

    Besonderheiten

    Plenarsaal

    Mindestens dreimal (1979, 1992, 2009) konnten die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien zusammen mehr Wählerstimmen (aber weniger Landtagssitze) auf sich vereinen als die Regierungspartei(en).[4]

    Das Landtagsgebäude direkt am Wasser

    Die Sitzverteilung des 2009 gewählten Landtages wurde von mehreren Oppositionsparteien gerichtlich angefochten, da die vorgenommene Beschränkung der Ausgleichsmandate nach ihrer Meinung der Landesverfassung widerspreche.[5] Am 30. August 2010 erklärte daraufhin das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht das Wahlrecht für nicht mit der Landesverfassung vereinbar, allerdings aus anderem Grund (die starke Vergrößerung des Landtages durch die vergebenen Überhangs- und auf Ausgleichsmandate verstößt gegen die in der Landesverfassung festgelegte Landtagsgröße von 69 Abgeordneten). Das Wahlrecht musste daher bis Mai 2011 geändert und der Landtag bis spätestens am 30. September 2012 nach diesem neuen Wahlrecht neu gewählt werden.[6] CDU, SPD und FDP beschlossen daraufhin die Verringerung der Anzahl der Direktmandate von 40 auf 35 und strichen gegen den Widerstand der anderen Parteien die festgelegte Landtagsgröße aus der Verfassung, um die Verfassungswidrigkeit zu beheben. Im Mai 2012 wurde mit dem neuen Wahlrecht neu gewählt.

    Zur Bildung einer Landtagsfraktion sind mindestens vier Abgeordnete erforderlich. Eine Ausnahme stellt der SSW dar, der als Vertreter einer nationalen Minderheit unabhängig von der Abgeordnetenzahl immer die Rechte einer Fraktion erhält.[7]

    Derzeitige Abgeordnete

    Ausschüsse und weitere Gremien

    Der Landtag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse in der 20. Wahlperiode gemäß § 9 seiner Geschäftsordnung die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:

    • 1. den Ausschuss für Verfassung, innere Verwaltung, Justiz, Polizei, Integration, Medien, Sport, Wohnungs- und Städtebau, Landesentwicklung, Geschäftsordnung, Wahl- und Abstimmungsprüfung (Innen- und Rechtsausschuss)
    • 2. den Ausschuss für Finanzen (Finanzausschuss)
    • 3. den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildungsausschuss)
    • 4. den Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Fischerei, Forsten, Natur und Umwelt (Umwelt- und Agrarausschuss)
    • 5. den Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Technik, Verkehr, Tourismus, Energie, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz (Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss)
    • 6. den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Familie, Jugend, Gleichstellung und Gesundheit (Sozialausschuss)
    • 7. den Ausschuss für Bürgerinitiativen, andere Petitionen und Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk (Petitionsausschuss)
    • 8. den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Kooperationen im Ostsee- und Nordseeraum und für Minderheiten (Europaausschuss)
    • 9. den Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg

    Weitere Gremien sind:[8]

    • Parlamentarisches Kontrollgremium
    • Datenschutzgremium
    • G 10-Kommission gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
    • Gremium nach § 8a Absatz 3 Landesministergesetz
    • Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein
    • Gremium für Fragen der deutschen Minderheit in Nordschleswig
    • Gremium für Fragen der Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein
    • Beirat Niederdeutsch

    Geschichtliche Übersicht

    Es gab von 1868 bis zu seiner Auflösung am 1. Januar 1934 in der damaligen Provinz Schleswig-Holstein den Provinziallandtag Schleswig-Holstein.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Teil der britischen Besatzungszone. Mit Verordnung vom 7. Februar 1946 schuf die britische Militärregierung ein Gremium mit beratender Funktion. Sie ernannte seine 60 Mitglieder (siehe ernannter Landtag). Das Gremium bestand bis zur Landtagswahl am 20. April 1947 und tagte neun Mal.

    Schleswig-Holsteinischer LandtagKabinettBesonderheiten
    WahlperiodeSitzverteilungLandtagspräsident
    WahltagBeginnEndeGesamtSPDCDUFDPGRÜNESSWBHESonstige
    1.20.04.194708.05.194707.08.19507043216Karl Ratz (SPD)Lüdemann
    Diekmann
    2.09.07.195007.08.195006.08.195469191684157 (DP)Bartram
    Lübke I
    Lübke II
    3.12.09.195406.08.195410.10.19586925255104 (SHB)Walther Böttcher (CDU)von Hassel I
    4.28.09.195810.10.195826.10.1962692633325Walther Böttcher (CDU)
    bis 16. September 1959
    Claus-Joachim von Heydebreck (CDU) ab 29. September 1959
    von Hassel II
    5.23.09.196226.10.196216.05.196769293451Claus-Joachim von Heydebreck (CDU)
    bis 6. April 1964
    Paul Rohloff (CDU) ab 6. April 1964
    von Hassel II
    Lemke I
    Wechsel von von Hassel in die Bundesregierung
    6.23.04.196716.05.196715.05.1971733034414 (NPD)Paul Rohloff (CDU)Lemke II
    7.25.04.197115.05.197126.05.19757332401Helmut Lemke (CDU)Stoltenberg I
    8.13.04.197526.05.197526.05.197973303751Stoltenberg II
    9.29.04.197929.05.197912.04.198372313741Stoltenberg III
    Barschel I
    Wechsel von Stoltenberg in die Bundesregierung
    10.13.03.198312.04.198302.10.19877434391Rudolf Titzck (CDU)Barschel II
    11.13.09.198702.10.198731.05.198874363341Lianne Paulina-Mürl (SPD)SchwarzBarschel-Affäre; vorzeitige Auflösung
    12.08.05.198831.05.198805.05.19927446271Engholm I
    13.05.04.199205.05.199223.04.1996894532516 (DVU)Ute Erdsiek-Rave (SPD)Engholm II
    Simonis I
    Rücktritt von Engholm
    14.24.03.199623.04.199628.03.2000743330461Heinz-Werner Arens (SPD)Simonis II
    15.27.02.200028.03.200017.03.2005894133753Simonis III
    16.20.02.200517.03.200527.10.2009692930442Martin Kayenburg (CDU)Carstensen IGescheiterte Ministerpräsidentenwahl 2005;
    Vorzeitige Auflösung nach verlorener Vertrauensfrage
    17.27.09.200927.10.200905.06.2012952534141246 (Linke)Torsten Geerdts (CDU)Carstensen IIVorzeitige Neuwahl aufgrund
    Verfassungsgerichtsurteil notwendig
    18.06.05.201205.06.201206.06.201769222261036 (Piraten)Klaus Schlie (CDU)Albig
    19.07.05.201706.06.201707.06.202273212591035 (AfD)Günther I
    20.08.05.202207.06.20226912345144Kristina Herbst (CDU)Günther II

    Parlamentspartnerschaften

    Die Partnerschaftsabkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit der Regionalparlamente. Dies zeigt sich in grenzüberschreitenden Projekten, Kultur- und Wissenschaftsaustausch und Kontakten der Verwaltungen.

    Daneben hat der Landtag seit 2016 Beobachterstatus beim Nordischen Rat.[9]

    Parlamentszeitung

    Die Parlamentszeitung Der Landtag wird viermal jährlich aktualisiert auf der Website des Landtags zum Download angeboten.[10]

    Siehe auch

    Literatur

    • Uwe Danker, Sebastian Lehmann-Himmel: Landespolitik mit Vergangenheit. Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive nach 1945. Durchgeführt im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Husum Druck- und Verlagsgesellschaft, Husum 2017, ISBN 978-3-89876-857-3.
    Commons: Schleswig-Holsteinischer Landtag – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Der 20. Landtag. Abgerufen am 30. Juni 2022.
    2. Rudolf Asmus, Erich Maletzke: Das Haus an der Förde. 25 Jahre Schleswig-Holsteinischer Landtag 1947–1972. Kiel 1972, S. 257f.
    3. Die Landtagspräsidentin. Schleswig-Holsteinischer Landtag, abgerufen am 10. Juli 2022.
    4. Wahlergebnisse – Schleswig-Holstein (Landtagswahl). www.wahlrecht.de, abgerufen am 6. September 2021.
    5. Wahlrecht – News – Schleswig-Holstein: Rechtsstreit um Schwarz-Gelbe Mehrheit droht. www.wahlrecht.de, abgerufen am 6. September 2021.
    6. Verfassungsgericht verordnet Schleswig-Holstein Neuwahl. In: Spiegel Online. 30. August 2010, abgerufen am 5. Dezember 2014.
    7. https://www.landtag.ltsh.de/abgeordnete/fraktionen/
    8. Abgeordnete und Organisation, Handbuch Band 1, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Januar 2023
    9. Nordischer Rat. In: landtag.ltsh.de. Schleswig-Holsteinischer Landtag, abgerufen am 9. Mai 2022.
    10. https://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/landtagszeitschrift/ Zeitschrift im Downloadangebot des Landtages

    Koordinaten: 54° 20′ 6,4″ N, 10° 9′ 11″ O

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    Beschreibung: Landeshaus Kiel, Blick von der Förde auf den neuen Plenarsaal (Landesparlament Schleswig-Holsteins). Rechts im Vordergrund: Skulptur "Arbeitslampe" (2004) von Stefan Kern, Aluminium, weiß lackiert, Glas, 8.10 m hoch, anlässlich des Neubau des Plenarsaals.
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    Autor/Urheber: Holy-DYVR, Lizenz: CC BY 4.0
    Letzter Abend der Kieler Woche 2015
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    Autor/Urheber: Gerd Seidel (Rob Irgendwer), Lizenz: CC BY-SA 3.0
    Plenarsaal im Landeshaus Schleswig-Holstein Kiel.