Landschaftsschutzgebiet Hüttebrüchen

Das Landschaftsschutzgebiet Hüttebrüchen mit 16,6 ha Flächengröße liegt um den Weiler Hüttebrüchen von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2019 bei der Neuaufstellung vom Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ B – Ortsrandlagen, Landschaftscharakter ausgewiesen.[1] Vorher waren die Fläche ab 1993 Teil vom Landschaftsschutzgebiet Sundern oder ohne Schutzausweisung.[2]

Beschreibung

Das LSG grenzt teilweise direkt an die Bebauung und besteht aus vier Teilflächen. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Grünland und Ackerflächen.

Schutzzweck

Die Ausweisung erfolgte u. a. zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslage sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.[1]

Rechtliche Vorschriften

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.[1]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ B im Landschaftsplangebiet wurde das Gebot erlassen das Gebiet durch landwirtschaftlichen Nutzung oder durch geeignete Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten.[1]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d Landschaftsplan Sundern - Neuaufstellung, S. 148. (PDF) Abgerufen am 15. Mai 2019.
  2. Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993, S. 74.

Koordinaten: 51° 16′ 8,4″ N, 7° 55′ 50,2″ O

BW