Landrat (Glarus)

Der Landrat des Kantons Glarus ist das Kantonsparlament des Kantons Glarus.

Bis 2010 gehörten ihm 80 Abgeordnete an; sie wurden aufgrund der Glarner Gemeindereform von 2011 auf 60 reduziert. Die Landräte werden jeweils auf vier Jahre in drei Wahlkreisen gewählt, welche den politischen Gemeinden des Kantons Glarus entsprechen. Die letzten Gesamterneuerungswahlen fanden am 15. Mai 2022 statt. Der Wahlkreis Glarus Nord gewann im Vergleich zu 2018 ein zusätzliches Mandat zulasten von Glarus.

Der Landrat kommt in der Regel zwölfmal im Jahr für eine Sitzung zusammen, davon ein bis drei Mal ganztägig.

Aufgaben

Der Landrat etwa 1985

Die reguläre Amtsdauer der 60 Abgeordneten beträgt vier Jahre, das Amtsjahr beginnt mit der konstituierenden Sitzung des Landrates. Der Landrat ist grundsätzlich die oberste Behörde des Kantons für die Aufsicht über Regierung, Gerichte und Verwaltung. In puncto Gesetzgebung sind die Aufgaben des Landrates vor allem vorbereitender Natur; in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat können Gesetzesvorschläge und Verfassungsänderungen nur ausgearbeitet werden; über deren endgültige Verabschiedung entscheidet die Landsgemeinde, welche im Kanton Glarus das oberste gesetzgebende Organ ist. Auch Zustimmungen zu Konkordaten und anderen Staatsverträgen können vom Landrat nur vorbereitet werden, bedürfen aber auch der Zustimmung der Landsgemeinde.

Die Gesetzesvorschläge werden als Anträge im sogenannten Memorial der Landsgemeinde publiziert. Jedoch wird nicht über jede einzelne Gesetzesänderung durch «Mindern und Mehren» abgestimmt. Artikel 66 der Glarner Kantonsverfassung[1] schreibt vor, dass Anträge des Landrates als beschlossen gelten, wenn keine Änderungsanträge gestellt werden. Es ist eine analoge Regelung zum fakultativen Referendumsrecht in anderen Schweizer Kantonen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Vorlagen, über die zwingend abzustimmen ist, analog dem obligatorischen Referendum anderer Kantone.

Ohne Zustimmung der Landsgemeinde darf der Landrat über einmalige Ausgabenposten bis zu einer Million Franken oder wiederkehrende Positionen bis zu 200'000 Franken entscheiden. Auch der Erwerb von Grundstücken als Anlage oder Vorsorge bis zu einem Wert von 5 Millionen Franken unterliegt nicht der obligatorischen Zustimmung der Landsgemeinde. Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse dürfen vom Landrat erlassen werden, sofern dies auf Ermächtigungen in den entsprechenden Gesetzen bzw. in der Verfassung beruht oder auf der Landsgemeinde beschlossen wurde.

Der Landrat wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Landratsbüros. Es sind dies der Landratspräsident, der Vizepräsident und die Stimmenzähler. Des Weiteren wählt der Landrat die Staatsanwälte und Jugendanwälte und – soweit es die Gesetzgebung vorsieht – auch Behördenmitglieder und kantonale Angestellte.

Geschichte

Im Jahr 1971 verlieh die Landsgemeinde im Kanton den Frauen die politischen Rechte.[2] Christina Schmidlin-Meier war 1972 die erste Glarner Landrätin, die ein Jahr später erstmals auch an der Landsgemeinde im Ring sprechen konnte.[3]

Parteien

Wahlen zum Glarner Landrat vom 15. Mai 2022[4]
Wahlbeteiligung: 34,8 %
 %
40
30
20
10
0
30,3
19,2
17,6
13,7
12,2
6,6
0,4
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2018
 %p
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
  -8
+3,3
+1,6
−6,2
+2,2
−0,7
−0,5
+0,2
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
c Vergleichswert 2018: Summe von CVP und BDP
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang
Sitzverteilung (Stand: Januar 2023)[5]
Insgesamt 60 Sitze

Bei den Wahlen von 2002 bis 2022 erreichten die angetretenen Parteien folgende Sitzzahlen.[6]

 Sitzverteilung202220182014201020062002
 CVP (Die Mitte)12 Sitze6 Sitze6 Sitze5 Sitze12 Sitze13 Sitze
 BDP (Die Mitte)8 Sitze9 Sitze10 Sitze------
 CSP---------1 Sitz1 Sitz---
 FDP11 Sitze11 Sitze12 Sitze12 Sitze23 Sitze26 Sitze
 Grüne8 Sitze7 Sitze7 Sitze7 Sitze6 Sitze8 Sitze
 GLP3 Sitze4 Sitze2 Sitze---------
 SP8 Sitze8 Sitze7 Sitze8 Sitze12 Sitze12 Sitze
 SVP18 Sitze16 Sitze17 Sitze17 Sitze26 Sitze21 Sitze

Nachdem die BDP Glarus und die CVP Glarus im Mai 2021 zur Mitte Glarus fusioniert haben[7] und dem Wechsel von zwei Vertreterinnen der Grünen zur GLP im Dezember 2022[8] ist die parteipolitische Zusammensetzung (Fraktionen) wie folgt:

 FraktionAnzahl Sitze
 FDP11 Sitze
 Die Mitte12 Sitze
 Grüne6 Sitze
 SP8 Sitze
 SVP18 Sitze
 GLP5 Sitze

Mitglieder

Wählbarkeit

Im Gegensatz zu allen anderen Kantonen gilt in Glarus das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren, vorausgesetzt, dass man das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Das passive Wahlrecht liegt dagegen weiterhin bei 18 Jahren (Artikel 57 der Kantonsverfassung). Die Verfassung sieht ferner im Artikel 74 die Möglichkeit vor, dass auch Nichtstimmberechtigte in bestimmte Behörden gewählt werden; es bedarf dazu eines Gesetzes oder einer Verordnung des Landrats. Aufgrund der Gewaltentrennung dürfen Regierungsratsmitglieder, Gerichtsmitglieder und kantonale Angestellte nicht im Landrat Mitglied werden. Auch kennt die Verfassung einen Verwandtenausschluss für Behörden; so dürfen Eltern und Kinder, Geschwister, Ehegatten, eingetragene Partner, Grosseltern, Enkelkinder, Schwäger und Schwiegereltern nicht der gleichen Behörde angehören. Jedoch gilt dieser Ausschluss nicht für den Landrat.

Anzahl und Verteilung auf die Wahlkreise

Der Landrat hat 60 Mitglieder, die gemäss dem aktuellen Bevölkerungsstand auf die drei Wahlkreise verteilt werden. Die Wahlkreise entsprechen den politischen Gemeinden, deren Zahl mit Beginn des Jahres 2011 von 25 auf 3 reduziert wurde. Für die Feststellung und Veröffentlichung, wie viele Sitze auf welchen Wahlkreis kommen, ist der Regierungsrat verantwortlich. Laut «Gesetz über die politischen Rechte» Art. 7[9] ist der Abstimmungstag nach Möglichkeit so zu bestimmen, dass er mit dem Datum von Wahlen und Abstimmungen in Bundesangelegenheiten zusammenfällt.

Anzahl Vertreter pro Wahlkreis
Wahlkreis2010–20142014–20182018–20222022–2026
Glarus Nord25262728
Glarus19191918
Glarus Süd16151414

Vergütung

Die Vergütung der Parlamentarier ist in der «Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals» geregelt, die auch kurz «Lohnverordnung» genannt wird.[10] Die Ratsmitglieder erhalten für jede Sitzung des Landrates, des Büros und der Kommissionen ein Sitzungsgeld von 150 Franken; die Präsidien von Landrat und Kommissionen beziehen das doppelte Sitzungsgeld. Dem Landratspräsidium steht für das Amtsjahr eine Entschädigung von 5 Prozent des Lohnmaximums in Lohnband 16 zu, was 8838 Franken entspricht; die Präsidien der ständigen Kommissionen im Landrat bekommen analog eine jährliche Entschädigung von 3 Prozent, also 5303 Franken.

Mitglieder des Landrats

Stand: Januar 2023
Quelle: Website des Kantons Glarus[11]

NameParteiWohnortFunktion
Martin BaumgartnerSVPEngiMitglied
Andrea BernhardGLPGlarusMitglied
Rolf BlumerSVPGlarusMitglied
Daniela Bösch-WidmerDie MitteNiederurnenBüromitglied
Christian BüttikerSPNetstalMitglied
Yvonne CarraraSVPMollisMitglied
Susanne Elmer FeuzFDPEnnendaMitglied
Hans Rudolf ForrerSPLuchsingenMitglied
Franz FreulerSVPGlarusMitglied
Toni GislerSVPLinthalFraktionspräsident SVP
Reto GlarnerSVPLuchsingenMitglied
Roland GoetheFDPGlarusMitglied
Marius GrossenbacherGrüneEnnendaFraktionspräsident Grüne
Priska GrünenfelderSPNiederurnenMitglied
Adrian HagerSVPNiederurnenMitglied
Albert Heer-MüllerFDPOberurnenMitglied
Frederick HeftiGrüneEnnendaMitglied
Rahel Nassim IseneggerSPSchwandenMitglied
Hans JennyFDPEnnendaFraktionspräsident FDP
Regula N. KellerGrüneEnnendaBüromitglied
Thomas KistlerSPNiederurnenMitglied
Kaspar KriegSVPNiederurnenMitglied
Emil KüngSVPObstaldenBüromitglied
Sarah KüngSPGlarusMitglied
Franz LandoltGLPNäfelsFraktionspräsident GLP
Martin LandoltDie MitteNäfelsMitglied
Nadine Landolt RüeggGLPNäfelsMitglied
Andreas LuchsingerDie MitteRiedernFraktionspräsident Die Mitte
Christian MartiFDPGlarusMitglied
Hans-Jörg MartiFDPNidfurnVizepräsident 2022/2023
Gabriela Meier JudFDPNiederurnenBüromitglied
Stephan MuggliFDPBetschwandenMitglied
Priska Müller WahlGLPNiederurnenMitglied
Beat Noser-GrütterDie MitteOberurnenMitglied
Barbara RhynerSVPElmMitglied
Luca RiminiDie MitteNäfelsLandratspräsident 2022/2023
Peter RothlinSVPOberurnenMitglied
Heinrich SchmidSVPBiltenMitglied
Roger SchneiderFDPMollisMitglied
Markus SchnyderSVPNetstalMitglied
Matthias SchnyderSVPNetstalMitglied
Elisabeth Schnyder-SchmidSVPBiltenMitglied
Cinia SchriberGrüneMitlödiMitglied
Hans SchubigerDie MitteNetstalMitglied
Cyrill SchwitterDie MitteNäfelsMitglied
Ruedi SchwitterGLPNäfelsMitglied
Urs SigristDie MitteSchwändiMitglied
Fridolin Staub-TrempSVPBiltenMitglied
Sabine SteinmannSPOberurnenFraktionspräsidentin SP
Dominique StüssiDie MitteNiederurnenMitglied
Andrea TrummerDie MitteGlarusMitglied
Thomas Tschudi-PlazSVPNäfelsMitglied
Mathias VögeliDie MitteRütiMitglied
Fritz WaldvogelDie MitteEnnendaMitglied
Kaj WeibelGrüneMollisMitglied
Hans-Heinrich WichserSVPBraunwaldMitglied
Edgar Wolf-HauserFDPNiederurnenMitglied
Samuel ZinggSPMollisBüromitglied
Martin ZopfiFDPSchwandenMitglied
Mathias ZopfiGrüneEngiMitglied

Legislaturperioden

  • Liste der Mitglieder des Glarner Landrates (2006–2010)
  • Liste der Mitglieder des Glarner Landrates (2010–2014)
  • Liste der Mitglieder des Glarner Landrates (2014–2018)
  • Liste der Mitglieder des Glarner Landrates (2018–2022)

Weblinks

  • Der Landrat auf der Website des Kantons Glarus

Einzelnachweise

  1. Glarner Kantonsverfassung. Website des Kantons Glarus.
  2. Protokoll der Landsgemeinde vom 6. Mai 1973 (Memento vom 19. August 2016 im Internet Archive). Glarner Tonarchiv (PDF; 3,7 MB).
  3. Christine Schmidlin ist gestorben. In: Südostschweiz. 9. Januar 2011.
  4. Kantonale Parlamentswahlen: Parteistärken mit Zuteilung der Mischlisten auf die Parteien. 4. Oktober 2022, abgerufen am 2. Oktober 2022.
  5. Fraktionsliste Landrat 2022–2026. Website des Kantons Glarus, abgerufen am 21. Mai 2021.
  6. Wahlen und Abstimmungen 2010. Website des Kantons Glarus, abgerufen am 17. Juli 2011.
  7. Die Mitte Glarus ist gegründet. In: glarus24.ch. 13. Mai 2021, abgerufen am 20. November 2021.
  8. Grüne Landrätinnen wechseln zur GLP. In: Südostschweiz. 22. Dezember 2022 (online [abgerufen am 17. Februar 2023]).
  9. Gesetz über die politischen Rechte, 2.1. Gemeinsame Bestimmungen, Art. 7, Abstimmungstag. Website des Kantons Glarus.
  10. Lohnverordnung Glarus. Website des Kantons Glarus.
  11. Mitglieder des Landrates 2022–2026. Website des Kantons Glarus.

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