Landmünze
Als Landmünzen wurden in Deutschland während der Kipper- und Wipperzeit bis ins späte 18. Jahrhundert Münzen bezeichnet, die nicht nach dem geltenden Reichsfuß, sondern in einer geringeren Legierung geprägt und die nur im Gebiet ihrer Münzherren umlauffähig waren. Es handelte sich also um Scheidemünzen.
Meist waren dies kleinere Nominale, jedoch trugen selbst brandenburgische 2/3-Taler ab 1687 die Bezeichnung „Brandenb. Landmünz.“.[1][2]
Der Begriff „Landmünze“ darf nicht mit dem Begriff „Landesmünzen“ verwechselt werden, der alle Münzen eines Landes umfasste.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Frh. v. Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde. 2., unveränd. Aufl. d. Ausgabe 1930. Berlin: Walter de Gruyter 1970. S. 342.
- ↑ Tyll Kroha: Großes Lexikon der Numismatik. 2. Ausgabe 1997. Gütersloh: Bertelsmann Lexikon Verlag. S. 262.
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© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Deutschland, Fürstentum Calenberg, Georg als Fürst von Calenberg 1635-1641.
Ag 2 Mariengroschen 1638 Landmünze (20mm, 1,4g), Vorderseite:
Braunschweiger Helm und Helmzier mit Ross, Umschr.: GEORG HERTZOG ZU BRAUN[schweig] UND L[üneburg].Autor/Urheber: Reorexinalix, Lizenz: CC0
Roter Seufzer 1701, Leipzig
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