Landkreis Saalfeld

Basisdaten[1]
Bestandszeitraum1869–1952
VerwaltungssitzSaalfeld
Einwohner80.773 (1939)
Gemeinden116 (1939)
Der Landkreis Saalfeld in Sachsen-Meiningen
Lage des Landkreises Saalfeld in
Thüringen im Jahr 1922

Der Landkreis Saalfeld war von 1869 bis 1952 ein Landkreis im Herzogtum Sachsen-Meiningen und anschließend im Land Thüringen. Der Kreissitz befand sich in Saalfeld. Das Kreisgebiet gehört heute größtenteils zum Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und zum Saale-Orla-Kreis in Thüringen.

Geschichte

Bei der Neuordnung des Herzogtums Sachsen-Meiningen wurde 1869 aus den Verwaltungsämtern Camburg und Saalfeld der Landkreis Saalfeld als einer von vier Landkreisen gebildet. Die anderen drei Landkreise waren Hildburghausen, Sonneberg und Meiningen. Zum Landkreis Saalfeld gehörten unter anderem die Exklaven Camburg, Milda, Mosen, Rödelwitz, Großkochberg und Kranichfeld. Am 1. Januar 1913 erfolgte eine Gebietsaustausch mit dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach:[2]

  • Der Kreis Saalfeld erhielt die Weimar-Eisenacher Teile der Gemeinden Kranichfeld und Stedten sowie die Gemeinde Köstitz.
  • Der Kreis Saalfeld gab seinen Teil der Gemeinde Hohenfelden, die Gemeinde Lichtenhain b. Jena sowie die Exklave Mosen an Sachsen-Weimar-Eisenach ab.

1918 wurde das Herzogtum Sachsen-Meiningen zu einem Freistaat und ging 1920 im neuen Freistaat Thüringen auf. In Thüringen kam es 1922 zu einer umfassenden Gebietsreform, die zu einer Neuabgrenzung des Landkreises Saalfeld führte. Der Landkreis gab dabei eine größere Zahl von Gemeinden an die Landkreise Arnstadt, Jena-Roda, Rudolstadt, Sonneberg und Weimar sowie an die Kreisabteilung Camburg ab. Gleichzeitig kam eine Reihe von Gemeinden neu zum Landkreis Saalfeld:

Im Oktober 1945 wurde der größte Teil des aufgelösten preußischen Landkreises Ziegenrück in den Landkreis Saalfeld eingegliedert.[3]

Bei der ersten größeren Gebietsreform in der DDR am 1. Juli 1950 erfolgten mehrere Gebietsänderungen:[4][5]

Bei der Gebietsreform von 1952 in der DDR wurde das Land Thüringen aufgelöst und eine neue Kreisstruktur geschaffen:[6]

Wappen

Wappen des Kreises Saalfeld
Wappen des Kreises Saalfeld
Blasonierung: „In Siber drei grüne Nadelbäume, im Schildfuß ein silberner Wellenbalken.“
Wappenbegründung: Das Landkreiswappen wurde am 13. März 1948 offiziell genehmigt und bis 1952 verwendet. Die Nadelbäume stehen für die verschiedenen forstreichen Kreisteile, das Wellenband für die Saale als verbindendes Element. Die Darstellung der Erstveröffentlichung, und nur diese, war von acht Medaillons mit Symbolen der regionalen Wirtschaft: Forstwirtschaft, Bergbau, Landwirtschaft, Druckerei, Lederherstellung, Textil- und Porzellanindustrie und Maschinenbau, umgeben.

Einwohnerentwicklung

Einwohner189019001910192519391946
Landkreis Saalfeld[1][7]58.48665.60371.22373.66480.773124.045

Einwohnerzahlen der Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern (Stand 1939):[1]

GemeindeEinwohner
Gräfenthal2.626
Pößneck16.045
Probstzella2.054
Saalfeld21.980

Gemeinden

Stand 1939

Im Jahre 1939 umfasste der Landkreis Saalfeld fünf Städte und 111 weitere Gemeinden:[1]

Vor 1939 ausgeschiedene oder aufgelöste Gemeinden

Bei der thüringischen Kreisreform von 1922 gab der Landkreis Saalfeld eine größere Anzahl seiner Gemeinden an benachbarte Verwaltungsbezirke ab:

Mehrere Gemeinden wurden während des Bestehens des Landkreises eingemeindet:

  • Köstitz, 1919 zur Stadt Pößneck
  • Garnsdorf, 1922 zur Stadt Saalfeld
  • Graba, 1922 zur Stadt Saalfeld
  • Meernach, 1923 zu Gräfenthal
  • Preßwitz, 1938 zu Hohenwarte
  • Saalthal, 1938 zu Bucha
  • Schlettwein, 1923 zur Stadt Pößneck
  • Röblitz, 1923 zu Unterwellenborn

Kreisdirektoren / Landräte

  • 1922–1924: Max Groß
  • 1924–1933: Johannes Rasch
  • 1933–1942: Hans Ludwig
  • ab 1942: Otto Schäfer (vertretungsweise)

Einzelnachweise

  1. a b c d Michael Rademacher: Saalfeld. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  2. www.gemeindeverzeichnis.de: Landkreis Saalfeld
  3. Dritte Verordnung über die Kreiseinteilung des Landes Thüringen
  4. 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 26. April 1950
  5. Korrektur der 1. Verordnung
  6. Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Thüringen vom 25. Juli 1952
  7. Volkszählung 1946

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