Landkreis Kaaden

Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland

Der deutsche Landkreis Kaaden bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Das Gebiet des Landkreises Kaaden hatte am 1. Dezember 1930 43.337 Einwohner, am 17. Mai 1939 39.517 und am 22. Mai 1947 22.357 Bewohner.

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Kadaň zur Tschechoslowakei.

Zwischen 1. und 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland. Der politische Bezirk Kadaň trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Kaaden. Er umfasste die Gerichtsbezirke Duppau und Kaaden. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Kaaden die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Kaaden förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Kaaden.

Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Kaaden zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz der Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurden die teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland neu gegliedert. Danach blieb der Landkreis Kaaden in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Folgende Gemeinden wurden umgegliedert:

Der Landkreis Kaaden erhielt vom aufgelösten Landkreis Preßnitz dessen Gerichtsbezirk Preßnitz ohne die Gemeinde Zobietitz. Diese Gebietsänderungen sind aber bis 1945 nicht durchgeführt worden, da die endgültige Entscheidung über den Fortbestand des Landkreises Preßnitz nicht mehr gefallen ist. Faktisch hat der Landkreis Preßnitz fortbestanden.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehörte das Gebiet bis zu ihrer Auflösung zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

Landräte

1938–1939: Gustav Drautz (kommissarisch)
1939–1942: Anton Seidenspinner

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • Politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Die bisherigen Ortsnamen galten weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

Städte und Gemeinde

Städte

Der Landkreis umfasste am 1. Jänner 1945 die fünf Städte: Duppau, Kaaden, Klösterle an der Eger, Radonitz und Willomitz.

Gemeinden

Ahrendorf, Totzau und 62 weitere

Siehe auch

Weblinks

  • Michael Rademacher: Landkreis Kaaden. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  • Landkreis Kaaden Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 31. August 2013.

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Sudetenland Reichsgau 1944 GER.png
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Verwaltungskarte von Reichsgau Sudetenland in Jahr 1944. Quelle GIS Data digitisierte aus Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 und Karte von Mitteleuropa 1:300k. Etwa Karte Quellen bei WIG (www.mapywig.org).
Reichsgau Sudetenland Coat of Arms.svg
Coat of Arms of the German "Reichsgau Sudetenland", 9.9.1940-1945