Landjäger (Polizei)

Landjäger war in Teilen des deutschsprachigen Raums vom späten 18. Jahrhundert bis weit in die 1930er Jahre die offizielle Bezeichnung für besondere Polizeikräfte, die speziell mit Ordnungsaufgaben in ländlichen Gebieten betraut waren. Landjägerkorps umfassten sowohl berittene Einheiten als auch solche zu Fuß. Alternative Bezeichnungen waren Gendarmerie und Polizeidragoner.

Landjägerkorps existierten beispielsweise in Anhalt, Braunschweig (nach 1920), Mecklenburg-Strelitz, in Württemberg und in der Schweiz. Für gewöhnlich waren sie – der Gendarmerie vergleichbar – zwar militärisch organisiert, aber den Zivilbehörden unterstellt. Nur die wenigsten dieser „Polizisten“ waren Angehörige des Soldatenstandes. Getragen wurden dementsprechend eigenständige Uniformen, welche sich von denen des Militärs unterschieden. So trugen die Distrikts-Husaren in Mecklenburg-Strelitz bis 1905 rote Uniformröcke, in Schnitt und Verzierung an die Uniformen der Husaren angelehnt, und als Kopfbedeckung rote Tschakos. Nach 1905 erfolgte eine Umformierung nach preußischem Vorbild zu einer Landgendarmerie. Quellenmäßig ungesichert ist die damit verbundene und gelegentlich zitierte Umbenennung in Landjäger.

In der Schweiz ist Landjäger heute eine veraltete Bezeichnung für einen Kantonspolizisten.[1]

Preußen bis zum Ende der Weimarer Republik

Im Jahr 1719 wurde unter Friedrich Wilhelm I. in Preußen das Militär- und Polizeiwesen von der Justiz getrennt. Es wurden sogenannte „Polizeyausreuther“ (Polizeiausreiter) als Sicherheits- und Verwaltungspolizei (Wohlfahrtspolizei) eingeführt.[2][3][4][5] Diese Aufgaben wurden häufig von früheren Militärangehörigen übernommen, die aufgrund körperlicher Gebrechen für den gewöhnlichen Militärdienst nicht mehr zur Verfügung standen. Doch als sich hier im Laufe der Zeit erhebliche Mängel einstellten, wurden die Ausreiter durch die „Landjäger“ ersetzt.[6]

In Preußen war man während der napoleonischen Besetzung auf die Erfolge der militärisch organisierten französischen Gendarmerie impériale bei der Durchsetzung des obrigkeitlichen Willens aufmerksam geworden und so entstand nach napoleonischem Vorbild im Juli 1812 mit dem Hardenbergschen „Gendarmerie-Edikt“ die militärisch geprägte, preußische Landgendarmerie, die als Teil der Armee über ein Jahrhundert Bestand haben sollte.[7]

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde im November / Dezember 1918 die Königlich Preußische Landgendarmerie, deren Angehörige bis dahin Teil des Militärs und somit Soldaten waren, dem preußischen Innenministerium unterstellt. Demzufolge waren die Gendarmen nur noch militärisch organisierte Beamte und keine Soldaten mehr. Völkerrechtlich gesehen bedeutete dies den Wechsel vom Kombattanten zum Nichtkombattanten. Im Zuge dieser Entmilitarisierung erfolgte im Juni 1920 auch die Umbenennung von Landgendarmerie in Landjägerei. So wurde beispielsweise aus dem Gendarmerie-Korps das Landjägerkorps und aus dem Landgendarm der Landjäger. Polizeichef war der jeweilige Landrat.

Wiedereinführung der Gendarmerie im Dritten Reich

Während der Weimarer Republik lag die Polizeihoheit in den Händen der einzelnen Länder.[8]

Gleich nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurden Pläne entwickelt, um die Polizeihoheit auf das Reich zu übertragen. Schon mit dem sogenannten „Neuaufbaugesetz“ vom 30. Januar 1934 ging die Polizeihoheit formal von den Ländern auf das Reich über. Das hatte aber zunächst keine weiteren Folgen. Das Ziel, eine einheitliche Reichspolizei zu schaffen, wurde im Jahr 1936 durch den Führererlass Hitlers vom 17. Juni erreicht, wodurch der Reichsführer SS Heinrich Himmler zum Chef der deutschen Polizei gemacht wurde, der seinerseits direkt dem Reichs- und preußischen Innenminister unterstand. Himmler bekam damit die Kontrolle über das Hauptamt Ordnungspolizei und das Hauptamt Sicherheitspolizei. Dem Hauptamt Ordnungspolizei wurden Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeindepolizei unterstellt.[9]

Die Landjägerei war damit abgeschafft und durch die Gendarmerie ersetzt worden. Diese wurde zum „Vollzugsorgan auf dem flachen Land“. Im Unterschied zur Landjägerei war ein Gendarm dem Landrat nicht als Person, sondern nur noch in der Sache unterstellt. Der tatsächliche Vorgesetzte war nun ein Kommandeur der Gendarmerie, der bei der höheren Verwaltungsbehörde angesiedelt war.[10]

Als Teil der Ordnungspolizei war die Gendarmerie im nationalsozialistischen Deutschland Ordnungsmacht auf dem Land und in Orten unter 2.000 Einwohnern. Gegliedert war sie in oft nur mit wenigen Mannschaften besetzten Gendarmerie-Posten, wobei der Gendarmerie-Einzelposten (Gendarmerie des Einzeldienstes) den typischen Dorfpolizisten abgab.

Dagegen handelte es sich bei der ab Juni 1937 aufgestellten „Motorisierten Gendarmerie“ um kasernierte Einheiten. Zunächst aufgestellt wurden 42 Einheiten (Gendarmerie-Bereitschaften), die in selbstständige Züge (1 Offizier, 36 Mann) oder Kompanien (2–3 Züge) organisiert waren. Hinzu kamen zwei Gendarmerie-Abteilungen zu 4 Zügen. Mit der Verkehrsüberwachung betraut, war die Motorisierte Gendarmerie an den Knotenpunkten von Reichsstraßen und Reichsautobahnen stationiert. Nach Kriegsbeginn 1939 wurde die Motorisierte Gendarmerie ständig vermehrt und auch in den besetzten Gebieten eingesetzt.

Ab 1939 trat die Gendarmerie auch als Ordnungsmacht in den deutsch besetzten Gebieten auf. Teilweise waren die Gendarmen sogenannten Gendarmerie-Hauptmannschaften attachiert oder als größere Gendarmerie-Einsatz-Kommandos bei Höheren SS- und Polizeiführern (HSSPF) zusammengefasst.

Siehe auch

Literatur

  • Werner Blankenstein: Die preussische Landjägerei im Wandel der Zeiten. Selbstverlag, Erfurt 1931.
  • Walter Wannenwetsch: Das Württembergische Landjägerkorps und die reichseinheitliche Gendarmerie in Württemberg. Mit einer Rückschau auf die Anfänge der Landespolizei. Stuttgart (Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Baden-Württemberg) 1986.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Schweizerisches Idiotikon, Band III, Spalte 20, wonach Ende des 19. Jahrhunderts noch für die Kantone Aargau, Appenzell, Basel, Bern, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zürich bezeugt; siehe Artikel Land-Jäger Bedeutung 1 (Digitalisat); Kurt Meyer: Schweizer Wörterbuch. So sagen wir in der Schweiz. Huber, Frauenfeld/Stuttgart/Wien 2006, S. 172, mit Belegen u. a. aus dem Werk Friedrich Glausers und Meinrad Inglins.
  2. Unter dem Zunftzwange in Preussen während des 18. Jahrhunderts, jstor.org
  3. Die Uniform der Polizei – 2. Entwicklung in Preußen, polizeiuniform.de
  4. Geschichte der Kripo, krimi-homepage.de
  5. Polizei, Pierer's Universal-Lexikon von 1857, zeno.org
  6. Die Uniform der Polizei – 2. Entwicklung in Preußen, polizeiuniform.de
  7. Die Uniform der Polizei – 2. Entwicklung in Preußen, polizeiuniform.de
  8. Robert Nebinger: Reichspolizeirecht. W. Kohlhammer, Leipzig. 1942, Seite 97.
  9. Robert Nebinger: Reichspolizeirecht. W. Kohlhammer, Leipzig. 1942, Seite 100.
  10. Robert Nebinger: Reichspolizeirecht. W. Kohlhammer, Leipzig. 1942, Seite 105.