Landgericht Nordhalben

Das Landgericht Nordhalben war ein von 1837 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Nordhalben im heutigen Landkreis Kronach.

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Teuschnitz errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen.

1837 schied Teuschnitz aus dem Landgericht aus und der Sitz wurde nach Nordhalben verlegt. So entstand das Landgericht III. Classe Nordhalben im Obermainkreis.[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Beschluß vom 5. März 1837 - II, IV (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Sp. 168-170)