Landgericht Ludwigsstadt
Das Landgericht Ludwigsstadt war ein von 1837 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Ludwigsstadt, einer Stadt im Landkreis Kronach.
Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Lage
Das stattliche dreiflügelige, etwa 19 × 36 m große Gebäude befindet sich in der Lauensteiner Straße 1, Ecke Lindenstraße. Es liegt direkt am Zusammenfluss von Loquitz und Trogenbach auf einer Höhe von 437 m ü. NN.[1]
Geschichte
1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Lauenstein errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Bamberg war. 1837 wurde der Sitz des Landgerichts Lauenstein nach Ludwigsstadt verlegt.
Beschreibung
Das Gebäude entstand bereits im Spätmittelalter als Salzstadel. Der dreigeschossige, dreiflügelige Profanbau besitzt ein Satteldach mit markanten Erkern und erscheint, nach An- und Umbauten, heute als ein Baukörper des frühen 19. Jahrhunderts. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz[2] und dient als Rathaus.
Zuständigkeit
Das Landgericht Ludwigsstadt war ursprünglich für eine Fläche von 57.814 Tagewerke zuständig. Dies entspricht einer heutigen Fläche von 196 km², die sich 25 Gemeinden mit insgesamt 60 Ortschaften teilten. Bei der 1871 durchgeführten Volkszählung lebten damals in 2.532 Haushalten insgesamt 11.381 Einwohner. Die weibliche Bevölkerung überwog mit 5.854 die männliche mit 5.527 nur geringfügig, wobei 33 Bewohner des Zuständigkeitsbereiches sich im aktiven Militärdienst befanden. 5.905 Seelen waren Katholiken, 5.474 Protestanten. Des Weiteren wurden ein Dissident sowie eine renitente Person festgestellt, die sämtliche Angaben verweigerte.[3]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung des Amtsgerichts Ludwigsstadt, dessen Sprengel aus dem Bezirk des aufgehobenen Landgerichts Ludwigsstadt mit den damaligen Gemeinden Brauersdorf, Buchbach, Ebersdorf, Förtschendorf, Friedersdorf, Haßlach, Hirschfeld, Kehlbach, Kleintettau, Langenau, Lauenhain, Lauenstein, Ludwigsstadt, Marienroth, Ottendorf, Pressig, Reichenbach, Rothenkirchen, Steinbach an der Haide, Steinbach am Wald, Tettau, Teuschnitz, Welitsch, Wickendorf und Windheim gebildet wurde.[4][5]
Literatur
- Kreis bayerischer Gelehrter (Hrsg.): Oberfranken und Mittelfranken (= Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern. Band 3). Literarisch-artistische Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, München 1865, DNB 56034290X, S. 745–747 (Digitalisat).
- Pleikard Joseph Stumpf: Landgericht Ludwigsstadt. In: Bayern: ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches; für das bayerische Volk. Zweiter Theil. München 1853, S. 610–613 (Digitalisat).
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 500–501 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Lage des Landgerichts Ludwigsstadt auf Bayernatlas Classik
- ↑ LfD-Liste Ludwigsstadtl, Seite 3 (.pdf.)
- ↑ Bevölkerung Ludwigsstadts im späten 19. Jahrhundert
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 368)
- ↑ Landgericht Ludwigsstadt. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1123–1128.
Koordinaten: 50° 29′ 7,2″ N, 11° 23′ 18,4″ O
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Das Rathaus von Ludwigsstadt