Landgericht Landsberg

Das Landgericht Landsberg war die verwaltungsrechtliche Organisationseinheit des Kurfürstentums und des Königreichs Bayern auf der Landespurch in Landsberg am Lech.

Geschichte

Ein Pfleggericht bzw. Landgericht des Herzogtums Bayern wurde erstmals 1270 bzw. 1280 in Urkunden erwähnt. Die zu Beginn des 19. Jahrhunderts neu formierten Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Das Landgericht Landsberg ist daher als Vorgängerorganisation des Landratsamtes Landsberg am Lech wie auch des Amtsgerichts Landsberg am Lech zu betrachten.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Landsberg ein Amtsgericht errichtet, dessen Sprengel dem des vorhergehenden Landgerichtsbezirks älterer Ordnung entsprach. Aus Teilen der Landgerichtsbezirke Dachau und Landsberg war bereits 1823 das eigenständige Landgericht Bruck gebildet, der spätere Landkreis Fürstenfeldbruck.

Im 18. Jahrhundert

Umfang und Grenzen

Im Jahr 1752 umfasste das Landgericht Landsberg sämtliche Gemeinden des Altlandkreises Landsberg am Lech vor der Gebietsreform 1972 und die Orte Seestall und Geltendorf, sowie:

Dem Landgericht unterstanden damals insgesamt 5959 Anwesen, von diesen unterstanden 3113 verschiedenen Niedergerichten, 2049 unmittelbar dem Landgericht, 556 der Stadt Landsberg und 241 dem Markt Dießen. Etwa 1800 hatte das Landgericht 29.000 Einwohner.

Aufgaben und Gliederung

Das Landgericht war seit dem Mittelalter zuständig für die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit, führte aber auch reguläre Verwaltungstätigkeiten aus. Das Landgericht Landsberg bestand aus den drei Ämtern Ober-, Mitter- und Unteramt.

Oberamt

Das Oberamt umfasste die Gebiete Ummendorf und Peißenberg.

  • Gebiet Peißenberg: Ammerhöfe (23 Ortsteile), Feistenau, Fendt und Stadl

Mitteramt

Das Mitteramt umfasste die Gebiete Hofstetten und Penzing.

Unteramt

Das Unteramt umfasste die Gebiete Egling und Moorenweis

Hofmarken

Außerdem umfasste das Landgericht die folgenden Hofmarken, in Klammern der Inhaber im Jahr 1760:

Städte und Märkte

Das Landgericht umfasste ferner die Stadt Landsberg (mit Pössing, Sandau und Spötting), sowie den Markt Dießen am Ammersee (mit dem Ammersee).

Im 19. Jahrhundert

1803 wurden die Landgerichte in Bayern neu geordnet bzw. teilweise auch neu errichtet. Das bisherige herzogliche Landgericht in Landsberg wurde umgewandelt in ein bayrisches Landgericht älterer Ordnung; seine Aufgaben und sein Territorium wurden neu umschrieben. Es umfasste danach die meisten Orte des heutigen Landkreises, doch wurden damals einige Orte im Süden des alten Landgerichts den Landgerichten Schongau und Weilheim zugeschlagen. Bei der Errichtung des Landgerichts Bruck (später Fürstenfeldbruck) 1823 musste das Landgericht Landsberg an das neue Landgericht im Nordosten ebenfalls einige Gemeinden abgeben.

Durch die Revolution 1848 wurden die adeligen Patrimonialgerichte endgültig aufgelöst und deren Zuständigkeitsbereiche dem Landgericht unterstellt. 1862 wurde aus 18 Gemeinden des Landgerichts Landsberg ein neues Landgericht Dießen am Ammersee errichtet. Dieses bildete zusammen mit dem Landgericht Landsberg das Bezirksamt Landsberg als Verwaltungsbehörde unter einem Kgl. Bezirksamtmann.[1] Jedoch wurde 1879 das Landgericht Dießen bereits wieder aufgelöst. Auf die Bezirksstruktur hatte dies keine Auswirkungen.

Das Landgericht Landsberg wurde anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879in ein Amtsgericht umgewandelt, dessen Sprengel dem des vorhergehenden Landgerichtsbezirks älterer Ordnung entsprach.[2]

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 506–507 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend.
  • Pankraz Fried, Sebastian Hiereth: Altbayern Reihe I Heft 22–23: Landgericht Landsberg und Pfleggericht Rauhenlechsberg. In: Historischer Atlas von Bayern. Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1971 (327 Seiten).

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 506 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend.