Landgericht Hollfeld

Das Landgericht Hollfeld (zunächst auch Landgericht Waischenfeld oder Landgericht Hollfeld-Waischenfeld) war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Hollfeld im heutigen Landkreis Bayreuth. Der Sitz des dazugehörigen Rentamts war Waischenfeld. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Am 16. November 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Hollfeld errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen.

Das Landgericht Waischenfeld wurde aus Gebieten gebildet, die vor dem Reichsdeputationshauptschluss Teile des Hochstiftes Bamberg waren. Dies waren:

Am 1. März 1812 wurde das ehemals preußische Justiz- und Kammeramt Sanspareil dem Landgericht Hollfeld zugeordnet.[2]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man das Amtsgericht Hollfeld, dessen Sprengel aus den Gemeinden des vorhergehenden Landgerichts Hollfeld gebildet wurde: Aufseß, Breitenlesau, Brunn, Drosendorf an der Aufseß, Freienfels, Gösseldorf, Hochstahl, Hohenpölz, Hollfeld, Huppendorf, Kainach, Königsfeld, Krögelstein, Löhlitz, Nankendorf, Neuhaus, Plankenfels, Poxdorf, Sachsendorf, Schönfeld, Seelig, Stechendorf, Treppendorf, Treunitz, Waischenfeld, Weiher, Wiesentfels, Wohnsgehaig und Wonsees.[3][4]

Gerichtsgebäude

Das Gericht befand sich in einem heute als Wohnhaus genutzten dreigeschossigen Walmdachbau am Oberen Tor 2. Das 1743 von Johann Jakob Michael Küchel entworfene Gebäude steht unter Denkmalschutz.[5]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Johann Georg Prändel: Erdbeschreibung der gesammten pfalzbairischen Besitzungen: mit steter Hinsicht auf Topographie, Geschichte, physische Beschaffenheit, Land- und Staatswirthschaft. Die pfalzbairische Provinz in Schwaben, die beiden Fürstenthümer Bamberg und Würzburg, und das Herzogthum Berg enthaltend, 1806, S. 203 ff., Digitalisat
    Mehrfachnennungen der Orte dort wo verschiedene Ämter Rechte hatten.
  2. Rüdiger Barth: Kulmbach: Stadt und Altlandkreis (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 38). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2012, ISBN 978-3-7696-6554-3, S. 731.
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 369)
  4. Kgl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Kreisen, Verwaltungsdistrikten, Gerichts-Sprengeln und Gemeinden unter Beifügung der Pfarrei-, Schul- und Postzugehörigkeit … mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Adolf Ackermann, München 1877, 2. Abschnitt (Einwohnerzahlen vom 1. Dezember 1871, Viehzahlen von 1873), Sp. 1033–1038, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00052489-4 (Digitalisat).
  5. Denkmalliste für Hollfeld (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege