Landgericht Gleiwitz

Das Landgericht Gleiwitz war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau mit Sitz in Gleiwitz.

Geschichte

Das königlich preußische Landgericht Gleiwitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Gleiwitz. Das Landgericht war danach für den Landkreis Zabrze und große Teile der Kreise Gleiwitz und Pleß zuständig.[1] Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

AmtsgerichtSitzBezirk
Amtsgericht GleiwitzGleiwitzKreis Gleiwitz außer dem Teil der den Amtsgerichten Peiskretscham, Tarnowitz (gehörte zum Landgericht Beuthen) und Tost zugeordnet war.
Amtsgericht NicolaiNicolaiAus dem Kreis Pleß der Stadtbezirk Nicolai und die Amtsbezirke Emanuelsseegen, Gardawitz, Ober Lazisk, Mittel Lazisk, Mokrau, Petrowitz, Podlesie, Ornontowitz, Orzesche, Smilowitz, Tichau, Wyrow und Zawisc.
Amtsgericht PeiskretschamPeiskretschamAus dem Kreis Gleiwitz der Stadtbezirk Peiskretscham und der Amtsbezirk ŁubieLubie und Teile der Amtsbezirke Bynnek, Kamienietz, Schieroth und Sersno.
Amtsgericht PleßPleßKreis Pleß außer dem Teil der den Amtsgerichten Myslowitz (gehörte zum Landgericht Beuthen), Nicolai und Sohrau zugeordnet war.
Amtsgericht TostTostAus dem Kreis Gleiwitz der Stadtbezirk Tost, die Amtsbezirk Kottlischowitz, Groß Kottulin, Langendorf, Schwieben, Slupsko und Schloss Tost sowie Teile der Amtsbezirke Bitschin und Schieroth.
Amtsgericht ZabrzeZabrzeKreis Zabrze

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 202.543 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und acht Richter tätig. Am Amtsgericht Pleß bestand eine Strafkammer für die Amtsgerichte Pleß und Nikolai.[3]

Aufgrund des Versailler Vertrags und der Volksabstimmung in Oberschlesien am 20. März 1921 mussten der Kreis Pleß und kleinere Teile des restlichen Landgerichtsbezirks an Polen abgetreten werden. Dies betraf die Amtsgerichte Pleß und Nicolai.

Während der deutschen Besetzung Polens 1939 kamen 1940 die Amtsgerichte Pleß und Nicolai wieder zum Landgerichtsbezirk hinzu.[4]

Zum 1. April 1941 wurden die Landgerichtsbezirke Beuthen-Kattowitz, Bielitz, Gleiwitz, Neisse, Oppeln, Ratibor und Teschen dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Kattowitz zugeschlagen.[5]

1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Gleiwitz.

Einzelnachweise

  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 456 f., Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 401 online
  4. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
  5. Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Kattowitz vom 20. März 1941 (RGBl. I S. 156)

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Wappen der de:Provinz Brandenburg. – de:Blasonierung: In Gold ein herzoglich gekrönter, goldbewehrter schwarzer Adler mit bekreuztem silbernen Brustmond. – Farben: Weiß, Gelb.