Landgericht Gernsheim

Das Landgericht Gernsheim war von 1839 bis 1879 ein Landgericht in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums Hessen. Das Gericht hatte seinen Sitz im Rathaus von Gernsheim.[1]

Geschichte

Zum 16. Dezember 1839 wurde das Landgericht errichtet. Dazu wurden aus umliegenden Gerichtsbezirken Gemeinden ausgegliedert und in einem neuen Gerichtsbezirk zusammengefasst.[2]

Bezirk

Der Gerichtsbezirk setzte sich zusammen aus:

GemeindeHerkunftZugangAbgangNach
BiblisLandgericht Lorsch18391879Amtsgericht Gernsheim
BiebesheimLandgericht Groß-Gerau18391879Amtsgericht Gernsheim
CrumstadtLandgericht Groß-Gerau18391879Amtsgericht Gernsheim
EichLandgericht Zwingenberg18391853Landgericht Darmstadt
EschollbrückenLandgericht Zwingenberg18391853Landgericht Darmstadt
GernsheimLandgericht Zwingenberg18391879Amtsgericht Gernsheim
GroßrohrheimLandgericht Lorsch18391879Amtsgericht Gernsheim
HahnLandgericht Zwingenberg18391853Landgericht Darmstadt
Kleinrohrheim;Landgericht Zwingenberg18391879Amtsgericht Gernsheim
NordheimLandgericht Lorsch18391879Amtsgericht Gernsheim
StockstadtLandgericht Groß-Gerau18391879Amtsgericht Gernsheim
WattenheimLandgericht Lorsch18391879Amtsgericht Gernsheim

Weitere Entwicklung

Bei Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum entsprachen deren Bezirke prinzipiell immer dem Gebiet eines Landratsbezirks oder dem Teil eines Landratsbezirks. Durch mehrere Verwaltungsreformen, 1821, 1832, 1848 und zuletzt 1852 sowie die Abschaffung der standesherrlichen Privilegien in der Revolution von 1848 hatten sich nicht nur die Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke, sondern auch deren Grenzen geändert. Um das wieder anzugleichen, revidierte das Großherzogtum 1853 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen umfassend die Zuständigkeitsbereiche der Gerichte.[3] Für das Landgericht Gernsheim hatte das die Folge, dass die Orte Eich, Eschollbrücken und Hahn an den Bezirk des Landgerichts Darmstadt fielen.[4]

Ende

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[5] So ersetzte das Amtsgericht Gernsheim das Landgericht Gernsheim. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Gernsheim wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[6]

Literatur

  • Paul Schnitzer: Die Landrichter von 1821 bis 1879 im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 10. Laurissa, Lorsch 1977, S. 200–225.

Richter

Einzelnachweise

  1. Hans-Josef Becker: Heimat am Strom: Lesebuch Gernsheim. Magistrat der Stadt, Gernsheim 2006. ISBN 978-3-00-019884-7, S. 157.
  2. Bekanntmachung, die Errichtung eines Landgerichts zu Gernsheim betreffend vom 16. November 1839. In: In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33 vom 25. November 1839, S. 375–376.
  3. Bekanntmachung, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen
    vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230; Bekanntmachung
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend
    vom 4. Oktober 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 44 vom 7. Oktober 1853, S. 640–641.
  4. Bekanntmachung, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen
    vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230.
  5. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  6. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  7. Schnitzer, S. 218f.
  8. Schnitzer, S. 219.
  9. Schnitzer, S. 220.
  10. Schnitzer, S. 221.


Koordinaten: 49° 45′ 5,3″ N, 8° 29′ 6,5″ O

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Vermehrtes großes Staatswappen des Großherzogtums Hessen gem. Verordnung vom 09.12.1902. (1902–1918)