Landgericht Eichstätt

Unter dem Namen Landgericht Eichstätt bestand von 1806 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Eichstätt im heutigen Landkreis Eichstätt und noch nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich 1879 ein Landgericht im heutigen Sinn, das bis 1944 bestand.

Funktion

Die Landgerichte älterer Ordnung waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den Bezirksämtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Die ab 1879 gebildeten Landgerichte entsprachen den früheren bayerischen Appellationsgerichten als Gerichte zweiter Instanz.

Geschichte

Das Landgericht älterer Ordnung

1806 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Eichstätt errichtet, das in der ehemaligen Residenz untergebracht war. Dieses Landgericht kam zum neu gegründeten Altmühlkreis. Mit dessen Auflösung im Jahr 1810 kam es in den Oberdonaukreis und 1838 schließlich nach Mittelfranken.

1846 war das Landgericht Eichstätt 4 Quadratmeilen groß. Es gab 11410 Einwohner, worunter 192 Protestanten waren. Es gab 104 Ortschaften (4 Märkte, 12 Pfarrdörfer, 22 Kirchdörfer, 7 Dörfer, 6 Weiler und 53 Einöden) und 43 Gemeinden (4 Markt- und 39 Landgemeinden).[1]

Als 1879 in Bayern eine Gerichtsorganisation nach dem Gerichtsverfassungsgesetz eingeführt wurde, trat an die Stelle des alten Landgerichts ein Amtsgericht.

Lage

Das Landgericht Eichstätt grenzte im Norden an das Landgericht Greding, im Osten an das Landgericht Kipfenberg, im Süden an das Landgericht Neuburg an der Donau und im Westen an das Landgericht Monheim.[1]

Zugehörige Ruralgemeinden

Am 1. Oktober 1857 wurde die Gemeinde Ochsenhart an das Landgericht Pappenheim abgegeben. Die Gemeinde Konstein kam vom Landgericht Monheim zum Landgericht Eichstätt.[2] Die Gemeinden Hitzhofen, Lippertshofen und Oberzell wurden 1862 an das Landgericht Kipfenberg abgegeben.

Das Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 bis 1944

Gleichzeitig wurde 1879 nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ein neues Landgericht Eichstätt errichtet[3], das aus dem am 1. Mai 1838 von Ansbach nach Eichstätt verlegten Appellationsgericht hervorging. Zu dessen Bezirk gehörten die Amtsgerichte Beilngries, Eichstätt, Ellingen, Greding, Ingolstadt, Kipfenberg, Monheim, Pappenheim und Weißenburg.[4] Das Landgericht Eichstätt wurde 1944 aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1944 traten der Amtsgerichtsbezirk Monheim in den Landgerichtsbezirk Augsburg, der Amtsgerichtsbezirk Ingolstadt in den Landgerichtsbezirk München II und die übrigen Amtsgerichtsbezirke in den Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth über.[5]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 79 ff.
  2. G. Hirschmann, S. 182.
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355, 400 ff.
  4. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355, 400 ff.
  5. Erlaß des Reichsjustizministers vom 20. Juli 1944, Reichsgesetzblatt, Jahrg. 1944, Teil I, S. 163/164.