Landgericht Altenstadt

Das Landgericht Altenstadt war von 1853 bis 1879 als Landgericht ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Altenstadt (heute: Wetteraukreis) im Großherzogtum Hessen.

Geschichte

Gründung

1853 erhielten einige Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums neue Zuschnitte. In diesem Zusammenhang wurde zum 15. Oktober 1853 auch ein neues Landgericht in Altenstadt errichtet.[1]

Ende

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[2] So ersetzte nun das Amtsgericht Altenstadt das Landgericht Altenstadt. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Alsfeld war dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[3]

Zugleich wurden 1879 die Grenzen der Gerichtsbezirke an einigen Stellen neu gezogen. So gelangten einige Gemeinden, die zuvor zum Landgerichtsbezirk Altenstadt gehört hatten, an das Amtsgericht Büdingen (siehe: tabellarische Übersicht).

Bezirk

Das Landgericht Altenstadt war für die nachfolgend gelisteten Gemeinden örtlich zuständig[4]:

GemeindeVom1879 an[5]
AltenstadtLandgericht GroßkarbenAmtsgericht Altenstadt
AltwiedermusLandgericht BüdingenAmtsgericht Büdingen
BönstadtLandgericht FriedbergAmtsgericht Altenstadt
DüdelsheimLandgericht BüdingenAmtsgericht Büdingen
EckartshausenLandgericht BüdingenAmtsgericht Büdingen
EnzheimLandgericht OrtenbergAmtsgericht Altenstadt
GlaubergLandgericht OrtenbergAmtsgericht Altenstadt
HainchenLandgericht OrtenbergAmtsgericht Altenstadt
HeegheimLandgericht BüdingenAmtsgericht Altenstadt
HimbachLandgericht BüdingenAmtsgericht Büdingen
Höchst an der NidderLandgericht GroßkarbenAmtsgericht Altenstadt
Langen-BergheimLandgericht BüdingenAmtsgericht Altenstadt
LindheimLandgericht OrtenbergAmtsgericht Altenstadt
Nieder-MockstadtLandgericht BüdingenAmtsgericht Altenstadt
OberauLandgericht GroßkarbenAmtsgericht Altenstadt
RodenbachLandgericht GroßkarbenAmtsgericht Altenstadt
RommelhausenLandgericht GroßkarbenAmtsgericht Altenstadt
StadenLandgericht BüdingenAmtsgericht Altenstadt
StammheimLandgericht GroßkarbenAmtsgericht Altenstadt

Einzelnachweise

  1. Bekanntmachung,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend
    vom 4. Oktober 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 44, vom 7. Oktober 1853, S. 640–641.
  2. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze (PDF; 18 MB) vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  3. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze (PDF; 18 MB) vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  4. Bekanntmachung, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen
    vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19, vom 26. April 1853, S. 221–230 (226).
  5. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15, vom 30. Mai 1879, S. 197–211 (207, Anhang).

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Vermehrtes großes Staatswappen des Großherzogtums Hessen gem. Verordnung vom 09.12.1902. (1902–1918)