Medienanstalt Rheinland-Pfalz

Medienanstalt Rheinland-Pfalz

Logo der Medienanstalt
Staatliche EbeneRheinland-Pfalz
RechtsformAnstalt des öffentlichen Rechts
Gründung1987
HauptsitzLudwigshafen am Rhein
BehördenleitungMarc Jan Eumann, Direktor
Netzauftrittwww.medienanstalt-rlp.de

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ist die Landesmedienanstalt des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (1987–2005 unter der Bezeichnung Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter, LPR; 2005–2020 unter der Bezeichnung Landeszentrale für Medien und Kommunikation, LMK; Vorgänger war ab 1982 die AKK).

Zu ihren Aufgaben gehört es, private Rundfunkveranstalter (Radio- und Fernsehen) sowie Teledienste zu lizenzieren und ihre Programme zu beaufsichtigen. Die Medienanstalt RLP hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen in den privaten Medien in Rheinland-Pfalz eingehalten werden und ein möglichst vielfältiges Medienangebot zur Verfügung steht.[1] Zudem fördert sie seit Anfang der 2020er über ihr Tochterunternehmen Medienförderung RLP finanziell die Produktion von Videospielen und Filmen in Rheinland-Pfalz.[2] Die Medienanstalt RLP engagiert sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik und begleitet private Rundfunkveranstalter und Offene Kanäle in den kommenden Jahren, den Übergang von analoger zu digitaler Übertragungstechnik zu vollziehen.

Rheinland-Pfalz besitzt ein flächendeckendes Netz von Offenen Kanälen (OK), in denen Bürger aktiv und selbstständig Fernsehbeiträge erstellen und senden können. Außerdem legt die Medienanstalt Rheinland-Pfalz einen Schwerpunkt auf den Bereich der Medienkompetenz, mit Projekten, Kooperationen und Initiativen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ist Mitglied der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), der Gesamtkonferenz (GK) sowie der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Seit April 2010 gibt es die Gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin.

Seit 2011 firmieren die gemeinsamen Gremien und Kommissionen der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten unter der Dachmarke die medienanstalten.

Finanzierung

Die MA RLP finanziert sich weit überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag. Sie erhält einen Anteil von 1,8989 % der in Rheinland-Pfalz anfallenden Beitragszahlungen. Im Jahr 2022 waren dies etwa 7,8 Millionen Euro.[3]

Liste der von der Medienanstalt RLP lizenzierten und beaufsichtigten Programme

Fernsehen

Die Medienanstalten Logo
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
Thüringer LandesmedienanstaltMedienanstalt Hamburg/Schleswig-HolsteinMedienanstalt Sachsen-AnhaltSächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue MedienLandesmedienanstalt SaarlandLandeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-PfalzLandesanstalt für Medien Nordrhein-WestfalenMedienanstalt Mecklenburg-VorpommernMedienanstalt HessenMedienanstalt Hamburg/Schleswig-HolsteinMedienanstalt Berlin-BrandenburgMedienanstalt Berlin-BrandenburgBayerische Landeszentrale für neue MedienLandesanstalt für Kommunikation Baden-WürttembergLandesmedienanstalt SaarlandLandesanstalt für Kommunikation Baden-WürttembergBayerische Landeszentrale für neue MedienSächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue MedienThüringer LandesmedienanstaltMedienanstalt Sachsen-AnhaltMedienanstalt Berlin-BrandenburgMedienanstalt Mecklenburg-VorpommernMedienanstalt Hamburg/Schleswig-HolsteinBremische LandesmedienanstaltNiedersächsische LandesmedienanstaltLandesanstalt für Medien Nordrhein-WestfalenMedienanstalt HessenLandeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-PfalzBremische LandesmedienanstaltNiedersächsische Landesmedienanstalt

Bundesweit verbreitete Programme:[4]

Regionalprogramme:[4]

Hörfunk

Landesweit verbreitete Programme:[4]

Regionalprogramme:[4]

Medien- und Kooperationsprojekte

Kontroversen

Lizenz Sat. 1

Das Programm Sat. 1 war seit Sendestart in Rheinland-Pfalz lizenziert, die Medienanstalt RLP damit die zuständige Landesmedienanstalt u. a. für die Aufsicht über das Programm und auch die Vergabe der Drittanbieter-Sendezeiten. Der vormalige Sat.1-Geschäftsführer Roger Schawinski schrieb 2007 in seinem Buch Die TV-Falle, dass Sat.1 von der damaligen LMK bedeutet wurde, Produktionsaufträge an die Mainzer TV-Produktionsfirma News and Pictures des Medienunternehmers Josef Buchheit zu vergeben, um im Gegenzug ein Verfahren wegen Lizenzverstößen in anderen Sat.1-Sendungen einstellen zu können.[5] Die LMK wies die Vorwürfe zurück und nahm weiter keine Stellung.[6] In diesem Zusammenhang beantragte Sat.1 im April 2012[7] eine Lizenz bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), um sich der Aufsicht der LMK zu entziehen.[8] Nachdem die gemeinsame Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der 14 Landesmedienanstalten dem Wechsel zugestimmt hatte, erteilte die MA HSH eine neue, zehnjährige Lizenz mit Wirkung zum 1. Juni 2013.

Gegen diese Entscheidung klagten die LMK und die hessische Landesmedienanstalt LPR von 2012 bis 2020 durch mehrere Instanzen. Sie argumentierten unter anderem, dass Sat.1 nicht auf die noch bis Mai 2020 laufende Zulassung der LMK verzichten dürfe. Nach entsprechenden Entscheidungen der Vorinstanzen wies das Bundesverwaltungsgericht am 15. Juli 2020 die Klage endgültig ab.[9][10] Seit August 2020 führt damit nun die MA HSH die Aufsicht über Sat.1.[11]

Besetzung des Direktorenpostens

Nachdem am 4. Dezember 2017 Marc Jan Eumann zum neuen Direktor gewählt worden war,[12][13] beantragte der Medienrechtsanwalt Markus Kompa beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine einstweilige Anordnung, den Anstellungsvertrag Eumanns zunächst nicht abzuschließen und die Stelle öffentlich auszuschreiben. Kompa war als Mitbewerber nicht zur Wahl zugelassen worden, da er weder von der für die Besetzung eingesetzten Findungskommission noch von einem Mitglied der LMK-Versammlung zur Wahl vorgeschlagen worden war. Der Antrag wurde am 27. Dezember 2017 zurückgewiesen. Am 29. März 2018 scheiterte Kompa auch in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Dieses stellte sogar eine missbräuchliche Inanspruchnahme des vorläufigen Rechtsschutzes fest, da es an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung Kompas fehle, die sich hauptsächlich damit befasse, den Mitbewerber herabzusetzen und in grotesk übersteigerter Form angebliche eigene Vorzüge hervorzuheben.[14]

Siehe auch

  • Medienförderung RLP

Einzelnachweise

  1. Medienanstalt Rheinland-Pfalz - Was wir für Sie tun (6/21); https://medienanstalt-rlp.de/ueber-uns/was-wir-fuer-sie-tun/
  2. Medienförderung RLP - Unterstützung für Ihr Projekt! Medienanstalt Rheinland-Pfalz, abgerufen am 31. Dezember 2023.
  3. Lagebericht der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Teil II, abgerufen am 18. Juni 2024
  4. a b c d Von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz lizenzierte und beaufsichtigte TV- und Hörfunkprogramme. Abgerufen am 27. Juni 2021.
  5. Roger Schawinski: Die TV-Falle. Vom Sendungsbewusstsein zum Fernsehgeschäft. Kein & Aber, Zürich 2007, ISBN 978-3-0369-5505-6.
  6. Transparent wie Milchglas: Ex-Sat.1-Chef Schawinski hat der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz Klüngel vorgeworfen – ohne Resonanz. In: die tageszeitung. 8. Mai 2008.
  7. Urteil vom 15.07.2020 - BVerwG 6 C 25.19
  8. Raus aus dem Pfälzer Bermuda-Dreieck. In: FAZ. 12. April 2012, S. 33.
  9. Lizenzvergabe für bundesweites Sat-1-Programm durch MA HSH war zulässig. In: Horizont. 30. November 2018, abgerufen am 23. November 2020.
  10. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein bundesweites Fernsehprogramm durch eine andere Landesmedienanstalt unzulässig. BVerwG, 15.07.2020 – 6 C 6.19. dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH, Mannheim, abgerufen am 23. November 2020.
  11. Medienkorrespondenz: Wechsel vollzogen: Privatsender Sat 1 nun bei der MA‑HSH lizenziert
  12. Medienklüngel bei Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz. www.FAZ.net, abgerufen am 6. Dezember 2017.
  13. Landeszentrale für Medien und Kommunikation - Ins Amt geklüngelt? www.deutschlandfunk.de, abgerufen am 6. Dezember 2017.
  14. Az. 2 B 10272/18.OVG, Pressemitteilung

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