Landessozialgericht für das Saarland
Das Landessozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Präsident des Landessozialgerichts ist Steffen Dick.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Saarbrücken.[2]
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[3]
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist zusammen mit dem Sozialgericht für das Saarland im Gebäude Egon-Reinert-Straße 4 - 6 untergebracht.
Leitung
- Ab 16. April 1959: Josef Sander, * 25. Mai 1913
- Ab 1. Dezember 1988: Günther Hahn, * 9. Februar 1929
- Ab 1. März 1994: Gert Werner, * 25. Juli 1935
- 1. August 2000–31. Dezember 2011:Jürgen Bender
- Seit 2019 Steffen Dick
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landessozialgericht ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnet ist lediglich das Sozialgericht Saarbrücken, das ebenfalls für das gesamte Saarland zuständig ist.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Landessozialgerichts für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Landessozialgerichts für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Geschäftsverteilungsplan 2020
- ↑ § 1 des Gesetz Nr. 630 zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes vom 18. Juni 1958, ABl. 1958, S. 1225 (Memento des vom 13. September 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- ↑ Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.
Koordinaten: 49° 14′ 4,3″ N, 7° 0′ 20,1″ O
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Landessozialgericht und Sozialgericht Saarbrücken.