Landespolizeikommando

Ein Landespolizeikommando war eine Organisationseinheit der Bundespolizei in Österreich. Die Landespolizeikommanden waren in Angelegenheiten des Inneren Dienstes (§ 10 Abs. 2 SPG) dem Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnet. Sie hatten ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt und führten die Bezeichnung: „Landespolizeikommando für ...“ mit Hinzusetzen des Namens des Bundeslandes, für das es eingerichtet war. Diesem waren die Bezirkspolizeikommanden und Stadtpolizeikommanden sowie deren Polizeiinspektionen untergeordnet. Geleitet wurde ein Landespolizeikommando vom Landespolizeikommandanten, einem hochrangigen E1-Beamten.

Organisation

Dem Landespolizeikommandanten und seinem Stellvertreter war eine Stabsabteilung (StA) und die Controllingstelle (CS) beigegeben. Als Abteilungen waren im LKP eine Organisations- und Einsatzabteilung (OEA), eine Landesverkehrsabteilung (LVA), ein Landeskriminalamt (LKA), eine Personalabteilung (PA) sowie eine Logistikabteilung (LA) eingerichtet. Im Juli 2011 wurde von Innenministerin Mikl-Leitner bekanntgegeben, dass zusätzlich in jedem LPK eine Abteilung für Grenz- und fremdenpolizeiliche Maßnahmen errichtet wird.[1]

Gesetzestext

Nach dem Sicherheitspolizeigesetz kamen dem Landespolizeikommando folgende Aufgaben zu:

Die Angelegenheiten des inneren Dienstes, insbesondere

  1. die Festlegung und Errichtung von Dienststellen und Organisationseinheiten, ihre Systemisierung einschließlich die leistungsorientierte Steuerung des Exekutivdienstes,
  2. die Organisation und Führung des allgemeinen Streifen- und Überwachungsdienstes,
  3. auf der Grundlage behördlicher Aufträge oder sonstiger übertragener Aufgaben die Durchführung von Schwerpunkt- und Sondereinsätzen sowie sonstiger Überwachungsmaßnahmen,
  4. die Festlegung der Dienstzeit,
  5. die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung,
  6. die personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten und
  7. die Angelegenheiten des Budgets, der Logistik und Infrastruktur

werden von den Landespolizeikommanden in unmittelbarer Unterstellung unter den Bundesminister für Inneres besorgt.

Historisches

Die Landespolizeikommanden wurden nach der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei als Nachfolgeorganisationen der vorher bestehenden Landesgendarmeriekommanden und des Generalinspektorats der Sicherheitswache (in Wien) ins Leben gerufen. Sie waren die höchstrangigen Organisationseinheiten des Wachkörpers Bundespolizei, da ein Bundespolizeikommando oder Polizeizentralkommando (analog dem ehemals bestehenden Gendarmeriezentralkommando) im Innenministerium nicht eingerichtet wurde.

Auflösung

siehe Artikel Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Inneres - "Innenministerin präsentiert neues Grenz- und Fremdenpolizeimodell"

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Landespolizeidirektion Tirol (hier noch als Landespolizeikommando Tirol vor der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012). Innrain 34 in Innsbruck
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Polizei-Sicherheitszentrum, Buchengasse 1, im VII. Bezirk „Viktringer Vorstadt“ der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörther See, Kärnten, Österreich
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Autor/Urheber: Dieses Foto wurde von einem österreichischen Polizeibeamten aufgenommen. Seine Identität bleibt aus Gründen der Anonymität geheim. Bitte als Urheberangabe Landespolizeidirektion Vorarlberg benutzen., Lizenz: CC BY-SA 3.0
Landespolizeidirektion (LPD) Vorarlberg in Bregenz (Bis 1. September 2012: Landespolizeikommando (LPK) und Sicherheitsdirektion (SID) für Vorarlberg). Unter anderem Sitz des Landeskriminalamts (LKA), der Landesverkehrsabteilung (LVA) und des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT).