Landesparlament

Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten
(nach Parteizugehörigkeit, unabhängig von Fraktionszugehörigkeit)
CDU/CSU *)
  
  
618 (16)
SPD
  
451 (16)
Grüne
  
284 (13)
AfD
  
278 (15)
Linke
  
79 0(7)
FDP
  
64 0(8)
BSW
  
42 0(5)
Freie Wähler
  
41 0(2)
Andere +)
  
  
  
  
12 0(5)
Parteilose
  
21 0(7)
*) 
CDU 533 (15), CSU 85 (1).
+) 
BD 6 (1), SSW 4 (1), TF 2 (2), WU 1 (1).

Insgesamt 1891 Mandate, in Klammern Anzahl der Landesparlamente. Stand: 11. November 2025

Gesamtstimmenanteile der Parteien bei den jeweils letzten Landtagswahlen
Stand: 22. September 2024
 %
40
30
20
10
0
30,8
19,5
15,7
13,3
5,0
4,4
3,9
1,8
5,8
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
a CDU 24,1 %, CSU 6,5 %
f FW 4,3 %, BVB/FW 0,1 %
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/KEINFEHLER-Parameter angegeben

Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.

In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren). In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.

Hierarchie und Aufgaben

Konstitutionell ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bund der deutschen Länder, an den sie freiwillig Kompetenzen abgetreten haben. Die Landesparlamente sind daher Ausdruck des deutschen Föderalismus und bewahren die Tradition der regionalen Gesetzgebungskompetenz. Allerdings darf ein Landesparlament nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen.[1]

Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.[2]

Landesparlamente in Deutschland

BundeslandVolksvertretungLetzte
Wahl
Legislatur-
periode
Nächste Wahl
(voraussichtlich)
Baden-Württemberg Baden-WürttembergLandtag von Baden-Württemberg14. März 202117.Frühjahr 2026
Bayern BayernBayerischer Landtag8. Oktober 202319.Herbst 2028
Berlin BerlinAbgeordnetenhaus von Berlin12. Februar 202319.Herbst 2026
Brandenburg BrandenburgLandtag Brandenburg22. September 202408.Herbst 2029
Bremen BremenBremische Bürgerschaft14. Mai 202321.Frühjahr 2027
Hamburg HamburgHamburgische Bürgerschaft2. März 202523.Frühjahr 2030
Hessen HessenHessischer Landtag8. Oktober 202321.Herbst 2028
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-VorpommernLandtag Mecklenburg-Vorpommern26. September 202108.Herbst 2026
Niedersachsen NiedersachsenNiedersächsischer Landtag9. Oktober 202219.Herbst 2027
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-WestfalenLandtag Nordrhein-Westfalen15. Mai 202218.Frühjahr 2027
Rheinland-Pfalz Rheinland-PfalzLandtag Rheinland-Pfalz14. März 202118.Frühjahr 2026
Saarland SaarlandLandtag des Saarlandes27. März 202217.Frühjahr 2027
Sachsen SachsenSächsischer Landtag1. September 202408.2029
Sachsen-Anhalt Sachsen-AnhaltLandtag von Sachsen-Anhalt6. Juni 202108.Herbst 2026
Schleswig-Holstein Schleswig-HolsteinSchleswig-Holsteinischer Landtag8. Mai 202220.Frühjahr 2027
Thüringen ThüringenThüringer Landtag1. September 202408.2029

Die Dauer einer Legislaturperiode beträgt in Bremen vier Jahre, in allen anderen Landesparlamenten fünf Jahre.

Wahlen

Wahlmodus

Der Wahlmodus hängt im Einzelnen vom jeweiligen Land ab. Alle Landeswahlgesetze sehen jedoch (im Wesentlichen) ein Verhältniswahlsystem vor.

Das Land Bremen ist in zwei Wahlbereiche (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) aufgeteilt, auf die die Fünf-Prozent-Hürde getrennt Anwendung findet und zwischen denen kein Verhältnisausgleich stattfindet. In Bayern bildet jeder Regierungsbezirk einen Wahlkreis, der seinerseits in Stimmkreise unterteilt ist; die Ergebnisse der Wahlkreise werden dabei nicht miteinander verrechnet, auch wenn die Fünf-Prozent-Hürde landesweit berechnet wird.

Jedes Land ist in Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Daneben gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhang- und Ausgleichsmandat). In Berlin kann jede Partei entscheiden, ob sie mit einer Landesliste oder mit Bezirkslisten antritt.

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg entschied sich der Wähler bis 2021 mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wurde. Zur Landtagswahl 2026 wurde ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht nach Vorbild des Bundestagswahlrechts eingeführt. Im Saarland gibt es eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.

Ein Volksentscheid vom 14. Juni 2004 in Hamburg führte in der Hansestadt zur Ablösung der reinen Listenwahl durch ein neues Wahlsystem. Es wurde erstmals bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 verwendet, gibt den Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft und beinhaltet eingeschränkt offene Listen in Mehrmandatswahlkreisen.

Das Wahlrecht in Bremen sieht für die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven jeweils die Möglichkeit vor, fünf Stimmen auf die Listen für den Wahlbereich oder konkrete Kandidierende zu verteilen.

Wahlmodi in den deutschen Ländern[3]
LandWahl­periode in JahrenWahl­alter
aktiv/
passiv
WahlsystemListenformStim­men­zahlMandate
(davon in Wahl­kreisen)
Sperr­klauselGrund­mandats­klauselAus­gleichs­mandateSitz­zuteilungs­verfahren
Baden-Württemberg Baden-Württemberg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02120 (70)landesweitneinjaSainte-Laguë
Bayern Bayern518/18Personalisierte Verhältniswahloffen02180 (91)landesweitneingetrennt nach Regierungs­bezirkenSainte-Laguë[4]
Berlin Berlin518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02130 (78)landesweit inkl. ungültigeein MandatjaHare/Niemeyer
Brandenburg Brandenburg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02088 (44)landesweit; nicht für Sorbenein MandatjaHare/Niemeyer
Bremen Bremen416/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen05083 (0)getrennt in Bremen und BremerhavenSainte-Laguë
Hamburg Hamburg516/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen10121 (71)landesweitneinjaSainte-Laguë
Hessen Hessen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02110 (55)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02071 (36)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Niedersachsen Niedersachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02135 (87)landesweitneinjad’Hondt
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02181 (128)landesweitneinjaSainte-Laguë
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02101 (51)landesweitneinjaSainte-Laguë
Saarland Saarland518/18Verhältniswahlgeschlossen01051 (0)landesweitd’Hondt
Sachsen Sachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02120 (60)landesweitzwei MandatejaSainte-Laguë[5]
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02091 (45)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02069 (35)landesweit; nicht für SSWein MandatjaSainte-Laguë
Thüringen Thüringen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02088 (44)landesweitneinjaHare/Niemeyer


Wahlergebnisse

Stärkste und zweitstärkste Parteien in den Landesparlamenten. Die Farbe des Landes entspricht jeweils der Farbe der stärksten Partei der letzten Wahl, die Farbe des Punktes der zweitstärksten (Stand September 2024).
  • CDU
  • CSU
  • SPD
  • Grüne
  • FW
  • AfD
  • Letzte Landtagswahlergebnisse

    Die Tabelle listet die prozentualen Anteile an den gültigen Stimmen, die für die landesweite proportionale Verteilung der Mandate ausschlaggebend sind (z. B. Landesstimmen oder Zweitstimmen). Gelistet sind alle Ergebnisse, die 1 Prozent überschreiten, sowie alle Ergebnisse von Parteien, die im Bundesdurchschnitt mindestens 0,5 Prozent oder in mindestens vier Ländern 1 Prozent erreichten. Wahlergebnisse, die zum Überschreiten einer Sperrklausel führten, sind fettgedruckt.

    Bundeslandletzte
    Wahl
    Wahl­beteiligungCDU/
    CSU a
    SPDGrüneAfDFDPFreie
    Wähler
    /
    BVB/FW b
    LinkeBSWTier-
    schutz-
    partei
    PARTEIBasisVoltÖDPweitere Parteien eSonst.
    Baden-Württemberg Baden-Württemberg202163,824,111,032,609,710,503,003,61,21,00,50,82,0
    Bayern Bayern202373,1a37,0 a08,414,414,603,015,801,50,50,50,90,31,81,3
    Berlin Berlin202362,928,218,418,409,104,600,312,22,41,40,50,90,13,4
    Brandenburg Brandenburg202472,912,130,904,129,200,80b2,6 b03,013,52,0c0,9 c0,9
    Bremen Bremen202356,826,229,811,9005,110,91,11,00,82,00,4BIW 9,41,5
    Hamburg Hamburg202567,719,833,518,507,502,300,311,21,80,60,43,20,20,7
    Hessen Hessen202366,034,615,114,818,405,003,503,11,50,80,51,00,24,0
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern202170,813,339,606,316,705,801,109,91,70,81,70,13,1
    Niedersachsen Niedersachsen202260,328,133,414,511,004,700,802,71,50,91,00,50,9
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen202255,535,726,718,205,405,900,702,11,11,10,80,60,11,5
    Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz202164,427,735,709,308,305,505,402,51,71,11,00,72,9
    Saarland Saarland202261,428,543,505,005,704,801,702,62,31,01,40,60,1bunt.saar 1,41,2
    Sachsen Sachsen202474,431,907,305,130,600,902,304,511,80,80,20,1Freie Sachsen 2,2; Tierschutz hier 1,01,4
    Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt202160,337,108,405,920,806,403,111,01,40,71,50,13,6
    Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein202260,343,416,018,304,406,400,601,70,70,71,10,3SSW 5,70,6
    Thüringen Thüringen202473,623,606,103,232,801,101,313,115,80,2Tierschutz hier 1,02,2
    Gesamt df30,8 f19,515,713,305,00g4,3 g03,901,80,90,80,70,50,52,1
    a 
    CSU nur in Bayern
    b 
    BVB/FW nur in Brandenburg
    c 
    Plus Brandenburg, gemeinsame Liste von Volt, ÖDP und Piraten
    d 
    Stand: 27. Mai 2025. Anteil in Prozent an erhaltenen Wählerstimmen von allen gültig abgegebenen Stimmen der letzten 16 Wahlen zu Landtagen, Bürgerschaften oder Abgeordnetenhäusern; bei Zwei-Stimmen-System wurde die Landes- bzw. Zweitstimme der Wählers gezählt; in Bayern werden beide Stimmen für die proportionale Sitzverteilung zusammengezählt, die Summe wurde durch zwei geteilt; in Bremen und Hamburg hat jeder Wähler fünf Stimmen für die Landesliste, hier wurde die Zahl der gültigen Wahlzettel proportional nach der Anzahl der Stimmen aufgeteilt.[6]
    e 
    Andere Parteien mit mindestens 1 % bei der Wahl.
    f 
    CDU 24,2 %, CSU 6,5 %
    g 
    Freie Wähler 4,2 %, BVB/FW 0,1 %


    Wahltermine

    Die Wahltermine werden vom Landtag oder vom Landesinnenministerium festgelegt. Dafür gibt es bei regulären Neuwahlen ein vorgegebenes Zeitfenster. Für vorgezogene Neuwahlen wird ein Beschluss des Landtages, des Landtagspräsidenten oder des Ministerpräsidenten auf Auflösung des Landtages bzw. vorzeitige Beendigung der Wahlperiode benötigt. Gewählt wird regelmäßig an einem Sonntag; häufig sehen die Wahlgesetze auch allgemeine Feiertage als Möglichkeit vor.

    Kritik an Wahlterminen

    Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Dauer der Wahlperioden laut, da der Bundesrat in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem Dauerwahlkampf, der die Politik lahmlege. Als Lösung wurde häufig gefordert, die Wahlperioden zu verlängern. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme Bremens eine fünfjährige Wahlperiode, lediglich dort wird alle vier Jahre gewählt. Ein anderer Vorschlag ist die Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Länder mit außerplanmäßigen Wahlterminen nur bei Koalitionsbrüchen. Dies würde zu verkürzten Wahlperioden in den betroffenen Ländern führen, die nur bis zum nächsten Takt reichen würden. Dazu müsste der verfassungsmäßige Status der Länder geändert werden. Man spricht hier von der horizontal simultanen Variante der Wahlterminierung innerhalb eines Mehrebenensystems, während derzeit auf beiden Ebenen konsekutiv gewählt wird.

    Derzeit wird in folgenden Ländern zumindest annähernd gleichzeitig gewählt:

    • Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (März der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (September der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Bayern und Hessen (September der durch fünf mit Rest drei teilbaren Jahre: 2023, 2028, …)
    • Brandenburg, Sachsen und Thüringen (August bzw. September der durch fünf mit Rest vier teilbaren Jahre: 2019, 2024, …)
    • Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein (Frühjahr der durch fünf mit Rest zwei teilbaren Jahre: 2022, 2027, …)

    Statistiken deutscher Landesparlamente

    Aktuelle Sitzverteilungen

    Folgende Übersicht listet die Anzahl der Abgeordneten pro Fraktion bzw. Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten nach Partei auf.

    Parlament vonWahlSitze gesamt
    (abs. Mehrheit)
    Regierungs­fraktionenCDU/
    CSU
    SPDGrüneAfDLinkeFDPBSWAndereFraktions­lose
    Sitze%
    Landtag von Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg[7][8]2021154 0(78)10064,943185717181 (SPD)
    Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag[9][10]2023203 (102)12260,1CSU
    85
    173232FW 37
    Abgeordnetenhaus von Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin[11]2023159 0(80)08754,752353416 20  (FL)2 (BSW 1, parteilos 1)
    Landtag Brandenburg Landtag Brandenburg[12]2024088 0(45)04652,3123230 14 
    Bremische Bürgerschaft Bremische Bürgerschaft[13][14]2023087 0(44)04855,2242810 (FL)1005BD 6
    BBB 3 # G
    1 (AfD)
    Hamburgische Bürgerschaft Hamburgische Bürgerschaft[15]2025121 0(61)07057,92645259151 (AfD)
    Hessischer Landtag Hessischer Landtag[16]2023133 0(67)07556,452232225083 (parteilos)
    Landtag Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern[17]2021079 0(40)04354,41334051309 G03 G2 (TF 1, AfD 1)
    Niedersächsischer Landtag Niedersächsischer Landtag[18]2022146 0(74)08155,547572417 (FL)1 (WU)
    Landtag Nordrhein-Westfalen Landtag Nordrhein-Westfalen[19][20]2022195 0(98)11559,07656391212
    Landtag Rheinland-Pfalz Landtag Rheinland-Pfalz[21]2021101 0(51)05453,53139090606 (FL)FW 4 G6 (BSW 1, TF1, parteilos 4)
    Landtag des Saarlandes Landtag des Saarlandes[22]2022051 0(26)02956,9192903
    Sächsischer Landtag Sächsischer Landtag[23]2024120 0(61)05142,54110074006151 (parteilos)
    Landtag von Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt[24]2021097 0(49)05657,74009062311071 (parteilos)
    Schleswig-Holsteinischer Landtag Schleswig-Holsteinischer Landtag[25]2022069 0(35)04869,634121405SSW 4
    Thüringer Landtag Thüringer Landtag[26]2024088 0(45)04450,02306321215
    Gesamt1.891618
    (533+85)
    4502842758364445419 +
    Gesamt pro Partei einschließlich Fraktionslosen618
    (533+85)
    45128427879644254 *Parteilos
    21
    Anteil in %100,032,7 %23,8 %15 %14,7 %4,2 %3,4 %2,2 %2,9 %1,1 %
    Fraktionen (Gruppen) in Landesparlamenten15+116131477 (1)33 (1)
    Regierungsbeteiligungen8+11272221
    Ministerpräsidenten7+171

    Die Sitzanzahlen der Parteien mit den jeweils meisten Sitzen sind fett geschrieben. Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind, sind durch grauen Hintergrund hervorgehoben. Die Sitzanzahlen geschäftsführender Regierungsparteien sind kursiv geschrieben.

    (FL) 
    Nur fraktionslose Abgeordnete, siehe Spalte Fraktionslose.
     
    Vier Abgeordnete der Fraktion sind parteilos
    # 
    Gruppe „Bürgerallianz Bremen/Bremerhaven“ bestehend aus drei parteilosen Abgeordneten
    + 
    Davon parteilos 10, AfD 3, BSW 2, Team Freiheit 2, SPD und Werteunion je 1
    * 
    FW 41, BD 6, SSW 4, Team Freiheit 2, Werteunion 1


    Frauenanteil

    Die folgende Liste zeigt die Anteile der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten (vergleiche Entwicklung ab 2015):

    LandStandAnteilsiehe auch:
    Abschnitt im Hauptartikel des Parlaments
    Baden-Württemberg Baden-WürttembergMai 202329,9 %[27]
    Bayern BayernMai 202327,3 %[28]Frauenanteil im Bayerischen Landtag
    Berlin BerlinMai 202337,7 %[28]
    Brandenburg BrandenburgMai 202331,8 %[28]
    Bremen BremenJuli 202337,9 %[29]
    Hamburg HamburgMai 202343,9 %[28]
    Hessen HessenMai 202334,3 %[28]
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-VorpommernMai 202336,7 %[28]
    Niedersachsen NiedersachsenMai 202334,2 %[28]
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-WestfalenMai 202333,8 %[30]Frauenanteil im Landtag Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz Rheinland-PfalzMai 202331,7 %[28]
    Saarland SaarlandMai 202337,3 %[28]
    Sachsen SachsenOkt. 202427,5 %[28]
    Sachsen-Anhalt Sachsen-AnhaltMai 202327,8 %[28]
    Schleswig-Holstein Schleswig-HolsteinMai 202337,7 %[28]
    Thüringen ThüringenOkt. 202431,8 %[28]

    Alterspräsident

    Der Alterspräsident ist der in der Regel an Lebensjahren älteste Teilnehmer einer Versammlung, insbesondere eines Parlaments. Seine hauptsächliche Funktion besteht darin, die erste Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender oder Präsident gewählt worden ist. Abweichend vom lebensältesten Mitglied kann der Alterspräsident auch das dienstälteste Mitglied sein, also das Mitglied mit der längsten (ununterbrochenen) Mitgliedschaft; dies ist beispielsweise in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    Siehe auch

    Literatur

    • Franz Greß, Ronald Huth: Die Landesparlamente. Gesetzgebungsorgane in den deutschen Ländern (= Heidelberger Wegweiser: Wegweiser Parlament und Regierung). Hüthig, Heidelberg 1998, ISBN 3-7785-2332-5.
    • Siegfried Mielke, Werner Reutter: Länderparlamentarismus in Deutschland. Geschichte – Struktur – Funktionen, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8252-8255-4, ISBN 3-8100-3893-8.
     Wikinews: Deutsche Landtagswahl – in den Nachrichten

    Einzelnachweise

    1. Roland Sturm: Demokratie als „Leitgedanke“ des deutschen Föderalismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 3. Mai 2013, abgerufen am 13. Januar 2022.
    2. Landesparlamente. Abgerufen am 30. November 2020.
    3. Wilko Zicht: Das Wahlrecht bei Landtagswahlen. In: Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme. 27. Oktober 2019, abgerufen am 4. März 2020.
    4. Bürgerservice - LWG: Art. 42 Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis. Abgerufen am 1. September 2023.
    5. REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG. Abgerufen am 1. September 2023.
    6. siehe: Deutscher Bundestag – Summe der Wählerstimmen der Länder (Wählerstimmenkonto) in Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2016 (PDF; 132 kB); siehe auch Quelle: Komplette Liste der Wählerstimmen bei Landtagswahlen in Deutschland
    7. landtag-bw.de: Abgeordnetenprofile. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    8. landtag-bw.de: Sitzplan. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    9. bayern.landtag.de: Abgeordnete von A-Z. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    10. bayern.landtag.de: Fraktionen. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    11. parlament-berlin.de: Fraktionen. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    12. landtag.brandenburg.de: Plenarsitzordnung. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    13. bremische-buergerschaft.de: Mitglieder. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    14. bremische-buergerschaft.de: Sitzplan. (PDF) Abgerufen am 7. Juni 2025.
    15. hamburgische-buergerschaft.de: Abgeordneten-Übersicht. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    16. hessischer-landtag.de: Abgeordnete. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    17. landtag-mv.de: Die Abgeordneten des Landtages. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    18. landtag-niedersachsen.de: Statistiken - Landtag Niedersachsen. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    19. landtag.nrw.de: Landtag NRW: Die Fraktionen. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    20. landtag.nrw.de: Landtag NRW: Sitzplan. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    21. landtag.rlp.de: Sitzordnung Plenum in der 18. Wahlperiode. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    22. landtag-saar.de: Plenarsaal. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    23. landtag.sachsen.de: Sitzordnung. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    24. landtag.sachsen-anhalt.de: Sitzordnung. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    25. landtag.ltsh.de: Sitzordnung. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    26. thueringer-landtag.de: Abgeordnete & Fraktionen, Sitzordnung. Abgerufen am 7. Juni 2025.
    27. Auswertung Stand 2023-05-01.pdf Landtag von Baden-Württemberg, 17. Wahlperiode: Altersstruktur und Geschlecht der Abgeordneten., landtag-bw.de. Abgerufen am 10. Mai 2023.
    28. a b c d e f g h i j k l m Frauenanteil in den Länderparlamenten, lpd-bw.de, abgerufen am 11. Mai 2023.
    29. Bremische Bürgerschaft: Frauenanteil in der Bremischen Bürgerschaft stagniert
    30. Landtag Nordrhein-Westfalen: Landtag NRW: Verteilung der Geschlechter im 18. Landtag NRW. Abgerufen am 7. April 2023.

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    Landesflagge Baden-Württembergs nach Artikel 24, Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg: „Die Landesfarben sind Schwarz-Gold“;
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    Die Rautenflagge des Freistaates Bayern seit 1971. Das Seitenverhältnis ist nicht vorgegeben, Abbildung 3:5.
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