Landesgericht Korneuburg

OsterreichÖsterreichLandesgericht Korneuburg
— LG Korneuburg —p1
Staatliche EbeneBund
Stellungordentliches Gericht
HauptsitzKorneuburg, Landesgerichtsplatz 1
PräsidentinAndrea Hahn
Websitewww.justiz.gv.at
Korneuburg und der Gerichtsbezirk Korneuburg

Das Landesgericht Korneuburg (kurz: LG Korneuburg) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich. Es befindet sich in Korneuburg im Gebäude Landesgerichtsplatz 1.[1] Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[2]

Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Korneuburg ist das Oberlandesgericht Wien, in Strafsachen auch der Oberste Gerichtshof.

Einzelnachweise

  1. Landesgericht Korneuburg. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 7. November 2017 (österreichisches Deutsch).
  2. Landesgericht Korneuburg. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 7. November 2011 (österreichisches Deutsch).
Neues Bezirks- und Landesgerichtsgebäude (seit 2012)

Koordinaten: 48° 20′ 44,5″ N, 16° 19′ 24,2″ O

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Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.
Korneuburg - Gerichtsgebäude.JPG
Autor/Urheber: C.Stadler/Bwag, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Das Landes- und Bezirksgericht in der niederösterreichischen Stadtgemeinde Korneuburg.
Das Gerichtsgebäude ist Teil des Justizzentrums, das um 77 Mio. Euro nach Plänen der ARGE Dieter Mathoi Architekten ZT GmbH und der Architekturwerkstatt din a4 ZT GmbH errichtet und Ende 2012 eröffnet wurde. Das Gerichtsgebäude weist eine Nutzfläche von rund 16.900 m² auf. Die Justizanstalt, auf rund 18.000 m² Nutzfläche, ist für rund 250 Haftplätze konzipiert.
Gerichtsbezirk Korneuburg.svg
Karte Niederösterreichs mit hervorgehobenem Gerichtsbezirk Korneuburg (dunkelrot) und dem Gebiet des Landesgerichts Korneuburg (hellrot)