Landesgericht Klagenfurt
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | ordentliches Gericht | ||
Hauptsitz | Klagenfurt am Wörthersee, Josef Wolfgang Dobernigstraße 2 | ||
Präsident | Bernd Lutschounig | ||
Website | www.justiz.gv.at |
Das Landesgericht Klagenfurt ist ein Gericht in Klagenfurt. Sein Sprengel deckt sich mit der Fläche des Landes Kärnten. Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der elf Kärntner Bezirksgerichte (vgl. Liste der Gerichtsbezirke in Kärnten). Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem Streitwert von über 15.000 € in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert erstinstanzlich in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.
Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Klagenfurt ist das Oberlandesgericht Graz.
Das Gebäude des Landesgericht Klagenfurt im Norden der Klagenfurter Innenstadt bildet einen Komplex aus Gericht, Staatsanwaltschaft und Gefängnis (Justizanstalt Klagenfurt). Das Gerichtsgebäude ist ein breitgelagerter, viergeschoßiger Bau mit schlichter klassizierender Gliederung und Mittelrisalit mit Frontispiz vom Anfang des 20. Jahrhunderts.[1] Nachdem das Gebäude des Landesgerichts mittlerweile schon deutlich veraltet ist, wird über einen Neubau beziehungsweise eine General- oder Detailsanierung diskutiert, wobei das Justizministerium bereits angekündigt hat, die Justizanstalt jedenfalls aus dem Stadtzentrum an die Peripherie Klagenfurts verlegen zu wollen.[2]
Quellen
- Zuständigkeit. BMJ, abgerufen am 9. April 2014.
Weblinks
- Homepage des Klagenfurter Landesgerichtes auf der Website des BMJ
Einzelnachweise
- ↑ Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Kärnten. Anton Schroll, Wien 2001, ISBN 3-7031-0712-X, S. 379.
- ↑ Wohin kommt das Landesgericht Klagenfurt? In: DiePresse.com. 6. Februar 2019, abgerufen am 6. Februar 2019.
Koordinaten: 46° 37′ 38,9″ N, 14° 18′ 24,2″ O
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war (seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“).
Autor/Urheber: Johann Jaritz, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Landesgericht und Gefangenenhaus in der Josef-W.-Dobernig-Str. 2, Innere Stadt der Landeshauptadt Klagenfurt am Wörther See, Kärnten, Österreich
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“