Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

Als Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wird das für den Verfassungsschutz zuständige Amt auf Landesebene in Österreich bezeichnet. Es ist, anders als der Name vermuten lässt, eine Dienststelle des Bundes und als Organisationseinheit der jeweiligen Landespolizeidirektion (LPD) eingerichtet. Gesetzliche Grundlage sind das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und das Staatsschutz und Nachrichtendienstgesetz (SNG). Die LVT wurden gleichzeitig mit dem ehemaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ins Leben gerufen.

Die Gründung der Ämter erfolgte im Jahr 2002 durch die Zusammenfassung der staatspolizeilichen Abteilungen der Bundespolizeidirektionen und der Sicherheitsdirektionen in einem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung pro Bundesland, das Teil der jeweiligen örtlich zuständigen Sicherheitsdirektion wurde. Mit der Installierung der Landespolizeidirektionen ab September 2012 wurde die Terrorismusbekämpfung im BVT gebündelt und das jeweilige LVT in Landesamt Verfassungsschutz umbenannt. Mit März 2017 wurden die Landesämter wieder rückumbenannt. Die LVT haben ihre Sitze in der jeweiligen Landeshauptstadt.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.