Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Wappen des Landes Rheinland-Pfalz
Staatliche EbeneRheinland-Pfalz
StellungLandesoberbehörde
AufsichtsbehördenMinisterium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

Ministerium für Bildung

Gründung1. Januar 1996
HauptsitzMainz, Rheinland-Pfalz
BehördenleitungDetlef Placzek
Bediensteteca. 850
Netzauftrittwww.lsjv.rlp.de

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist in Rheinland-Pfalz der überörtliche Sozialhilfeträger, das Landesjugendamt[1], die Versorgungsverwaltung und die Obere Gesundheitsbehörde. Der Sitz der Zentrale des Landesamtes befindet sich in der Rheinallee 97–101 innerhalb der Landeshauptstadt Mainz. Außenstellen gibt es in Koblenz, Trier und Landau und der Schießgartenstraße in Mainz.

Geschichte

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wurde am 1. Januar 1996 durch Zusammenlegung des Landesversorgungsamtes und des Landesamtes für Jugend und Soziales gegründet und übernimmt in Rheinland-Pfalz die Aufgaben eines Versorgungsamtes.

Aufgaben

Das Landesamt ist Beratungs- und Aufsichtsbehörde über Kindertagesstätten, Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (= Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe; früher "Heimaufsicht") für Altenhilfeeinrichtungen sowie Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung und Zentrale Adoptionsstelle. Es beheimatet das Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum, die Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder und das Integrationsamt für behinderte Menschen. Weiterhin nimmt es als Aufgaben die Aufsicht über Apotheken, die Kontrolle der Arzneimittelherstellung und die Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wahr. Vergütungen der Leistungen für behinderte Menschen in Einrichtungen sind ebenso Teil des Leistungsspektrums der Behörde wie das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren. Schließlich ist das Landesamt auch Träger der Landesschulen für sinnesbehinderte Menschen Rheinland-Pfalz.

Verteilung der Aufgaben im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung untergliedert die Aufgabenbereichen in insgesamt sechs Abteilungen.

Abteilung 1

  • Innere Dienste - (Gebäude- und Fuhrparkmanagement, Beschaffungen und Vergaberecht, Arbeitsschutz und Dienstlicher Umweltschutz)
  • Personal und Organisation - (Personalverwaltung, Personalentwicklung, Aus-Fort- und Weiterbildung, Organisation und Grundsatz und Personalrecht)
  • Haushalt, Controlling und Rechnungswesen - (HKR, Kosten- und Leistungsrechnung) ESF-Bescheinigungsbehörde
  • Informations- und Kommunikationstechnik - (Entwicklung, Administration, Helpdesk, IT-Verwaltung, IT-Sicherheit)

Abteilung 2

  • Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und des Anspruchs auf Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Ausstellung der Schwerbehindertenausweise
  • Entschädigung für Kriegs- und Zivildienstgeschädigte
  • Entschädigung für Gewaltopfer
  • Entschädigung für Impfgeschädigte und DDR-Häftlinge
  • Kooperation mit Trauma-Ambulanzen für Gewaltopfer
  • Landesversorgungsamt

Abteilung 3

  • Unterstützung des Landesjugendhilfeausschusses
  • Unterstützung der Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe bei der Beratung, Entwicklung von Empfehlungen, Förderung der Zusammenarbeit, Planung von Modellvorhaben und der finanziellen Förderung
  • Junge Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
  • Anerkennung und Förderung der Beratungsstellen
  • Projekte gegen Extremismus
  • Förderung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kindertagesstätten/Heimen und sonstige Wohnformen)
  • Kinderschutz und Frühe Hilfen
  • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum
  • Regionale Anlauf- und Beratungsstelle ehemalige Heimkinder Rheinland-Pfalz
  • Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“

Abteilung 4

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Fachausschuss bei den Werkstätten für behinderte Menschen
  • Förderrichtlinie für Gebärdensprachdolmetscher
  • Förderung
  • Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII
  • Hilfe für hör- und sprachbehinderte Eltern
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Integrationsamt, Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben
  • Kalender „Behinderte Menschen malen“
  • Kompetenzzentrum Soziales
  • Landesblindengeld/Landespflegegeld
  • Pflegestützpunkte
  • Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation
  • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
  • Überörtliche Betreuungsbehörde und Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten
  • Widerspruchsstelle/Justiziariat

Abteilung 5

  • Recht der Heilberufe
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Gesundheitsfachberufe
  • Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und Pharmazie Landesprüfungsamt für Psychotherapie und Geschäftsstelle des Ausschusses für die zahnärztlichen Prüfungen
  • Pharmazie: Gesundheitsschutz durch Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung
  • Sozialversicherungsaufsicht
  • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
  • Zentrale Stelle Landeskinderschutzgesetz
  • Impfkommission Rheinland-Pfalz

Abteilung 6

  • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG
  • PsychKG-Aufsicht
  • Maßregelvollzug-Aufsicht
  • Bußgeldstelle (Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IV/XI)
  • Vergütungsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch XI/XII und MaßregelvollzugG
  • Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
  • Tarifregister Rheinland-Pfalz und Servicestelle Landestariftreuegesetz
  • Wahrnehmung von Trägeraufgaben: Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied und Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Literatur

  • Gitte Zaun-Rausch: Kinderschutz in Rheinland-Pfalz: Praxishandbuch mit Kommentar zum Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit, Vorschriftenanhang und Materialien. SV SAXONIA Verlag GmbH 2008, ISBN 3-940-90405-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. jugendhilfeportal.de

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