Landesamt für Finanzen (Sachsen)

Das sächsische Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine ehemalige Behörde, die dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen unterstellt war.

Sitz und Außenstellen

Das Landesamt für Finanzen hatte seinen Sitz in Dresden. Außenstellen bestanden in Leipzig und Chemnitz.

Geschichte

Das Landesamt für Finanzen entstand 1991 im Rahmen des Aufbaus der sächsischen Verwaltung. Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2011/2012 wurde auch das Ende dieses Amtes besiegelt. Zum 1. Januar 2011 verschmolz es mit der Oberfinanzdirektion Chemnitz zum Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit Sitz in Dresden.

Aufgaben

Das Landesamt für Finanzen war für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig. Insbesondere war es zuständig für

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen, einschließlich der Beihilfefestsetzung,
  • die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
  • die gerichtliche Vertretung des Freistaates Sachsen nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertV) einschließlich Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung,
  • die Abwicklung sämtlicher Buchungen im Zahlungsverkehr mit sächsischen Behörden.

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