Kurwai (Staat)

Kurwai (Khurwai, Korwai) war einer der Fürstenstaaten der Central India Agency von Britisch-Indien in der Region Malwa im heutigen Bundesstaat Madhya Pradesh. Seine Hauptstadt war der Ort Kurwai. Das Fürstentum wurde 1713 von dem afghanischen Abenteurer Muhammad Dilal Khan gegründet, der im Dienste der Großmoguln ein großes Territorium erwarb, das aber im Laufe der Marathenkriege weitgehend wieder verlorenging. Der Titel der Fürsten war Nawab.

Kurwai war 1817–1947 britisches Protektorat. Das Land hatte 1901 eine Fläche von 368 km² und 14.000 Einwohner. Der Nawab vollzog am 15. Juni 1948 den Anschluss an Indien und trat am 16. Juni der Fürstenunion Madhya Bharat bei. Am 1. November 1956 wurden alle Fürstenstaaten der Union aufgelöst und dem Bundesstaat Madhya Pradesh einverleibt.

Literatur

  • Korwai. In: The Imperial Gazetteer of India. Band 15: Karāchi to Kotāyam. New Edition. Clarendon Press, Oxford 1908, S. 405–406.
  • George B. Malleson: An historical sketch of the native states of India. Longmans, Green & Co., London 1875, (Digitalisat).
  • Joseph E. Schwartzberg (Hrsg.): A historical atlas of South Asia (= Association for Asian Studies. Reference Series. 2). 2nd impression, with additional material. Oxford University Press, New York NY u. a. 1992, ISBN 0-19-506869-6.
Commons: Fürstenstaat Kurwai – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Auf dieser Seite verwendete Medien

Kurwai State CoA.png
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Tonk-map.jpg
1909 Imperial Gazetteer of India Central India map section