Kupferoxychlorid

Allgemeines
NameKupferoxychlorid
Andere Namen
  • Kupfer(II)-trihydroxidchlorid
  • Dikupferchloridtrihydroxid
  • basisches Kupferchlorid
Summenformel
  • CuCl2 · 3 Cu(OH)2
  • auch: Cu2(OH)3Cl
Kurzbeschreibung

blaugrünes Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer215-572-9
ECHA-InfoCard100.014.158
PubChem11969527
WikidataQ2647468
Eigenschaften
Molare Masse213,56 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Dichte

3,74 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

> 220 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (0,0012 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
GefahrensymbolGefahrensymbol

Gefahr

H- und P-SätzeH: 301​‐​332​‐​410
P: 270​‐​273​‐​301+310+330​‐​304+340+312​‐​391​‐​405[1]
MAK

0,1 mg·m−3[1]

Toxikologische Daten

700 mg·kg−1 (LD50, Ratte, oral)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Kupferoxychlorid ist eine chemische Verbindung des Kupfers aus den Gruppen der Hydroxide und Chloride.

α-Kupferoxychlorid-Kristalle

Herstellung

Kupferoxychlorid kann durch Hydrolyse von Kupfer(II)-chlorid hergestellt werden.

oder

Industriell wird es durch Oxidation von Kupfer(I)-chlorid in einer Solelösung gewonnen. Dazu wird Kupfer(II)-chlorid in konzentrierter Natriumchloridlösung mit Kupfermetall reduziert. Das entstandene Kupfer(I)-chlorid wird anschließend erhitzt und an Luft zu Kupferoxychlorid oxidiert.

Verwendung

Kupferoxychlorid wird als Kontaktfungizid verwendet.[1]

Die Zulassung von Kupferoxychlorid als eine von mehreren „Kupferverbindungen“ durch die EU-Kommission erfolgte mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 für Anwendungen als Bakterizid und Fungizid.[3]

In Deutschland sind Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff für den Anbau von Kernobst und Erdbeeren zugelassen. In Österreich und der Schweiz sind Kupferoxychlorid-Präparate bei Kartoffeln und Weinreben sowie bei einer Vielzahl von Obst, Beeren und Gemüsearten erlaubt.[4]

Einzelnachweise

  1. ↑ a b c d e f g h i j Eintrag zu Kupfer(II)-trihydroxidchlorid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. Januar 2023. (JavaScript erforderlich)
  2. ↑ Eintrag zu Dicopper chloride trihydroxide im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  3. ↑ Richtlinie der Kommission 2009/37/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Chlormequat, Kupferverbindungen, Propaquizafop, Quizalofop-P, Teflubenzuron und Zeta-Cypermethrin (PDF)
  4. ↑ Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Copper oxychloride in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs (Eingabe von „Kupferoxychlorid“ im Feld „Wirkstoff“) und Deutschlands, abgerufen am 23. Februar 2016.

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