Landkreis Herrschaft Schmalkalden

Herrschaft Schmalkalden 1866–1945

Der Landkreis Schmalkalden, ursprünglich Kreis Schmalkalden, dann von 1907 bis 1946 Kreis Herrschaft Schmalkalden, war von 1821 bis 1950 ein Landkreis in Südthüringen.

Zur Hälfte schon seit 1360, vollständig seit 1583, gehörte die Herrschaft Schmalkalden zur Landgrafschaft Hessen bzw. Hessen-Kassel. Ab 1868, nachdem Hessen-Kassel 1866 von Preußen annektiert worden war, war das Gebiet Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Es bestand als Landkreis noch bis 1950 in der SBZ bzw. DDR. Der Kreis hatte eine Fläche von 279,6 km² und im Jahr 1939 52.000 Einwohner. Sitz der Kreisverwaltung war Schmalkalden.

In Barchfeld war der Stammsitz der Landgrafen von Hessen-Philippsthal-Barchfeld, einer Nebenlinie der hessischen Landesfürsten; das Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden nutzte die regierende Linie selbst.

Verwaltungsgeschichte

Die Herrschaft Schmalkalden gehörte von 1360 bis 1583 zur Hälfte zur Landgrafschaft Hessen (seit 1567 zur Landgrafschaft Hessen-Kassel) und zur Grafschaft Henneberg-Schleusingen. Nach dem Aussterben der Grafen von Henneberg gehörte die Herrschaft Schmalkalden von 1583 bis 1866 vollständig zur Landgrafschaft Hessen-Kassel bzw. ab 1803 zum Kurfürstentum Hessen. 1821 wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Verwaltung wurde aus den bisherigen Ämtern Schmalkalden, Hallenberg, Herrenbreitungen und Brotterode der Kreis Schmalkalden gebildet. Für die Rechtsprechung wurden als Gerichte erster Instanz vier Justizämter eingerichtet (Schmalkalden, Brotterode, Herrenbreitungen und Steinbach).

Mit dem „Gesetz, die Bildung neuer Verwaltungsbezirke und die Einführung von Bezirksräten betreffend“ vom 31. Oktober 1848 und der entsprechende Verordnung vom 22. Dezember 1848, die zum 1. Februar 1849 wirksam wurden, wurden die bisherigen vier Provinzen aufgelöst und statt ihrer neun Bezirke eingerichtet.[1] Aus der bisherigen Provinz Fulda wurden zwei Bezirke, darunter der Bezirk Schmalkalden gebildet. Diese Änderung war eine Folge der Märzrevolution. In Schmalkalden änderte sich nichts: Der neue Bezirk war mit dem alten Kreis deckungsgleich. An der Spitze des Bezirks stand ein Bezirksdirektor. Dies war 1848–1851 Friedrich Fondy.[2] Die neue Verwaltungsstruktur wurde bereits nach kurzer Zeit aufgelöst, nachdem sich die Reaktion durchgesetzt hatte. Mit der Verordnung und dem „provisorischen“ „Gesetz, die Umbildung der inneren Landesverwaltung und die Vollziehungsgewalt der Verwaltungsbehörden sowie der Bezirksräte betreffend“, vom 7. Juli 1851 wurde die alte Ordnung wiederhergestellt.[3]

In der Folge des Deutschen Krieges 1866 annektierte Preußen das Kurfürstentum Hessen und wandelte dieses, zusammen mit dem Herzogtum Nassau, am 7. Dezember 1868 in die Provinz Hessen-Nassau um. Hierbei wurde der Kreis Schmalkalden dem Regierungsbezirk Kassel zugeordnet. Ab 26. April 1907 trug der Kreis die Bezeichnung Herrschaft Schmalkalden.

Mit der Auflösung der Provinz Hessen-Nassau durch die NS-Regierung am 1. Juli 1944 wurde der Kreis in den Regierungsbezirk Erfurt eingegliedert, der bisher zur Provinz Sachsen gehört hatte. Ebenfalls zum 1. Juli 1944 wurde aber auch diese Provinz aufgegliedert und der Regierungsbezirk Erfurt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet kurze Zeit von der US-Armee besetzt. Der Kreis kam mit dem Regierungsbezirk Erfurt bei der Auflösung des Staates Preußen zum neu gebildeten Land Thüringen der SBZ bzw. DDR.

Am 1. Juli 1945 gab der Kreis die Gemeinde Barchfeld an den Landkreis Meiningen ab.[4] Am 1. Oktober 1945 wurde die thüringische Gemeinde Kleinschmalkalden aus dem Landkreis Gotha in den Kreis eingegliedert und mit der gleichnamigen Gemeinde des Kreises zur Gemeinde Pappenheim zusammengeschlossen.[5] Per Gesetz wurde der Kreis am 30. Januar 1946 in Landkreis Schmalkalden umbenannt.[6]

Der Landkreis Schmalkalden wurde am 1. Juli 1950 aufgelöst und aufgeteilt:[7]

Zwei Jahre später, am 25. Juli 1952, entstand ein neuer Kreis Schmalkalden mit ähnlichem Zuschnitt wie vor 1950 – erweitert bis Roßdorf und Schwallungen.

Einwohnerentwicklung

JahrEinwohnerQuelle
187128.613[8]
189033.268[9]
190037.720[9]
191044.561[9]
192548.694[9]
193350.816[9]
193951.666[9]
194658.326[10]

Landräte

Liste der Gemeinden

Gemeinden (Stand 1935)
heutige Gemeinden
AltersbachSteinbach-Hallenberg
AsbachSchmalkalden
AueSchmalkalden
AuwallenburgBrotterode-Trusetal
BarchfeldBarchfeld-Immelborn
BermbachSteinbach-Hallenberg
BreitenbachSchmalkalden
BrotterodeBrotterode-Trusetal
ElmenthalBrotterode-Trusetal
FambachFambach
FlohFloh-Seligenthal
GrumbachSchmalkalden
HaindorfSchmalkalden
HelmershofFloh-Seligenthal
Herges-HallenbergSteinbach-Hallenberg
Herges-VogteiBrotterode-Trusetal
HerrenbreitungenBreitungen/Werra
HeßlesFambach
HohlebornFloh-Seligenthal
Kleinschmalkalden (Hessischer Teil)Floh-Seligenthal
LaudenbachBrotterode-Trusetal
MittelschmalkaldenSchmalkalden
MittelstilleSchmalkalden
NäherstilleSchmalkalden
OberschönauSteinbach-Hallenberg
ReichenbachSchmalkalden
RotterodeSteinbach-Hallenberg
SchmalkaldenSchmalkalden
SchnellbachFloh-Seligenthal
SeligenthalFloh-Seligenthal
SpringstilleSchmalkalden
Steinbach-HallenbergSteinbach-Hallenberg
StruthFloh-Seligenthal
TrusenBrotterode-Trusetal
UnterschönauSteinbach-Hallenberg
VolkersSchmalkalden
WahlesBrotterode-Trusetal
WeidebrunnSchmalkalden

Am 1. Oktober 1936 schlossen sich Struth und Helmershof zur Gemeinde Struth-Helmershof zusammen. Am 1. April 1937 fusionierten Auwallenburg und Herges-Vogtei zur Gemeinde Herges-Auwallenburg.

Kommunalverfassung

Der Kreis Herrschaft Schmalkalden gliederte sich in die Stadt Schmalkalden, sowie in 37, seit 1937 noch 35 (Land-)Gemeinden. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. 1936 erhielten auch die Gemeinden Brotterode und Steinbach-Hallenberg das Stadtrecht. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885.

Besonderheiten

Noch heute gehört in der Evangelischen Kirche das Gebiet des ehemaligen Landkreises zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und nicht zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Einzelnachweise

  1. SG S. 237 ff und 277 ff.
  2. Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 96
  3. SG S. 27ff., 31 ff.
  4. Erste Verordnung über die Kreiseinteilung des Landes Thüringen
  5. Vierte Verordnung über die Kreiseinteilung des Landes Thüringen
  6. Verordnung vom 30. Januar 1946
  7. 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 26. April 1950
  8. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Hessen-Nassau und ihre Bevölkerung 1871
  9. a b c d e f Michael Rademacher: Landkreis Herrschaft Schmalkalden. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  10. Volkszählung 1946

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Wappen des Kurfüstentums (Landgrafschaft) Hessen-Kassel
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