Krankenversicherung in Österreich

Die Krankenversicherung in Österreich erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheits- und auch des Sozialversicherungssystems.

Finanzströme im österreichischen Gesundheitswesen
   PrämienPrivat­versich­erung Sonder­leistungen  
               
            Katalog­leistungen (nach LKF)   
    BeiträgeKranken­kassen
(Pflicht­vers.)
     
             
    SteuernFA            
     BM (Fin)LänderBGA     
    
        Art. 15a BV-G Bud­get    
Länder­fonds
(LGF)
  
              
         
Bevölk­erung Selbst­behalte Fonds-KA         
   
 AN, AG(←) Honorar   
    Privat-KA        
  z.T. Selbst­behalte* PRIKRAF   
   
       Aufwands­deckung    
bzw.(←)Ambula­torium    
          
  z.T. Selbst­behalte*     Pauschale
Einzel­leistungen
    
 (←)(praktizier­ender)
Arzt
    
     Aufw. f. Medika­mente
Apotheken­leistung
 
  Rezept­gebühr**                 
Patient(←)Apotheke    
          
              
    Kosten­erstattung    

(Fin) Finanzministerium verteilt das Budget für das Gesundheitsministerium;
* fließt direkt an KV-Träger;
** fließt via Apotheke an KV-Träger;
(←) teils direkte Rückerstattung oder Befreiung bei Pflichtvers.
Rottöne:Staatlicher Sektor,
Gelbtöne:Privatwirtschaftlicher Sektor

Diagramm nach Ziniel (2005)[1]

Versicherungsarten

In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  • Pflichtversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung (garantiert die erforderliche medizinische Behandlung)
  • private Zusatzversicherung (Zusatzleistungen, wie etwa Einbettzimmer)

Pflichtversicherung

Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (2012)
Aufgliederungin Mrd. Euroin %
Ärztliche Hilfe4,56830,1
Anstaltspflege4,44629,3
Verwaltungsaufwand0,4302,8
Arzneimittel3,00519,8
Heilbehelfe0,2401,6
Sonstige Ausgaben2,50016,5
Ausgaben gesamt15,189100,0
Quellen: Sozialversicherungen, Österreichische Apothekerkammer[2]

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für Leute mit legalem Einkommen bzw. deren Familie. Jeder unselbständig Beschäftigte ist auch krankenversichert, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2022: 485,85 € pro Monat) überschreitet. Vorgeschrieben ist die Pflichtkrankenversicherung über das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in weiteren Sondergesetzen, B-KUVG, GSVG, BSVG, NVG. Bestimmte Angehörige wie Ehegatten und Kinder sind gegen einen Zusatzbeitrag mitversichert (§§ 123, 51d ASVG). Außerdem unterliegen Arbeitslose und Pensionisten der gesetzlichen Krankenversicherung. Träger sind die jeweils zuständigen Krankenkassen. Circa 100.000 Personen sind nicht versichert.[3][4][5][6][7][8]

Den Krankenversicherungsträger selbst kann man sich nicht auswählen, er ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es die

  • Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden
  • Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Linz
  • Krankenfürsorge für oberösterreichische Gemeindebeamte
  • Krankenfürsorge für oberösterreichische Landesbeamte
  • Oberösterreichische Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge
  • Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr
  • Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels
  • Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
  • Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach
  • Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten
  • Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein

Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für unselbständig Erwerbstätige trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Antritt der Beschäftigung beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und regelmäßig die gesetzlich festgelegten Beitragssätze abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die Sozialversicherungsbeiträge; er ist berechtigt, den Dienstnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen.

Selbständige und Selbstversicherte haben den Beitrag zur Gänze selbst zu tragen.

Von der gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich befreit sind die Grenzgänger, welche in Österreich wohnen, den Arbeitsplatz aber in der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein haben. Diese Grenzgänger sind gemäß den Sozialversicherungsabkommen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht in dem Land unterstellt, in dem sie erwerbstätig sind. Sie können sich aber bei der GK in Österreich selbst versichern.

Private Zusatzversicherung

Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es in Österreich jeder Person frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen.

Es gibt in Österreich 9 Anbieter der privaten Krankenversicherung, welche unterhalb nach deren Marktanteil[9] gelistet worden sind:

PlatzVersicherungMarktanteil 2022
1UNIQA Österreich Versicherungen AG43,98
2Merkur Versicherung AG18,50
3WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group17,65
4Generali Versicherung AG13,63
5Allianz Elementar Versicherungs-AG4,46
6DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group0,86
7MuKi Versicherungsverein a. G.0,58
8Wüstenrot Versicherungs-AG0,21
9ERGO Versicherung AG0,12

Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Polizzen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.

Laut den neuesten verfügbaren Statistiken sind in Österreich rund 3,4 Millionen Menschen privat krankenversichert. Im Jahr 2022 verfügten 38,6 % der Bevölkerung über eine private Zusatzversicherung. Von den insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro, die als Leistungen ausbezahlt wurden, entfielen 59 % auf den Krankenhauskostenersatz. Nur etwa 14 % wurden für die Deckung von Arztleistungen verwendet.[10] Trotzdem betrachten laut einer aktuellen Umfrage 8 von 10 Personen die Wahlarztversicherung als den größten Vorteil der privaten Krankenversicherung.[11]

Weblinks

Wiktionary: Krankenversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Wiedergegeben in:Ch. Herber; J. Weidenholzer (Hrsg.): Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005. Linz 2007, S. 133 (PDF, ooegkk.at, abgerufen am 20. Juli 2014) – dort „Ziniel (2005)“ ohne nähere Angabe.
  2. Österreichische Apothekerkammer: Apotheke in Zahlen 2014, Kapitel 6.1 Krankenkassenausgaben, Tabelle Aufgliederung der Ausgaben S. 41 (pdf, 2,1 MB, apotheker.or.at).
  3. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, help.gv.at
  4. System der Pflichtversicherung (ASVG, GSVG, FSVG, BSVG), help.gv.at
  5. 100.000 Österreicher haben keine Versicherung, Kurier, 11. September 2013
  6. Krankenversicherung, Arbeitsmarktservice Österreich, zugegriffen am 4. April 2015
  7. Nichtversicherte, Im Wartezimmer der Mittellosen, zeit.de, 29. März 2012
  8. Selbstversicherung in der Krankenversicherung, help.gv.at.
  9. Versicherungsverband Österreich: Jahresbericht 2022. Versicherungsverband Österreich, abgerufen am 27. September 2023.
  10. krankenversichern.at: Private Krankenversicherung Österreich: Alle wichtigen Statistiken auf einen Blick -. In: krankenversichern.at. 27. September 2023, abgerufen am 27. September 2023 (deutsch).
  11. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230704_OTS0112/8-von-10-personen-sehen-wahlarzt-als-groessten-vorteil-in-der-privaten-krankenversicherung

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.