Krankenkommunion

Als Krankenkommunion bezeichnet man den Empfang des Sakraments der Eucharistie durch Gläubige, die wegen Krankheit oder altersbedingten Beschwerden einige Zeit oder überhaupt nicht mehr an einer heiligen Messe teilnehmen können.

Geschichte

Bereits in frühester Zeit gehörte zu den Aufgaben der Kirche die Sorge um die Kranken, die über eine rein körperliche Versorgung und Pflege hinaus auch die Sorge um ihr Seelenheil mit einschloss. Bereits im zweiten Jahrhundert belegt Justin der Märtyrer die Praxis der Krankenkommunion.[1] Bereits das Konzil von Nicäa erwähnt die Krankenkommunion und weist sie den Sterbesakramenten zu.[2]

Seit der karolingischen Liturgiereform war die Spendung der Krankenkommunion allein den Priestern vorbehalten.

Empfang der Krankenkommunion

Die Krankenkommunion kann zu jeder Zeit empfangen werden, außer am Karsamstag; hier kann sie nur als Wegzehrung in Todesgefahr gespendet werden.

Ordentliche Spender der Krankenkommunion für Menschen, die nicht am Gemeindegottesdienst teilnehmen können, sind Priester und Diakone, als außerordentliche beauftragte Spender fungieren auch Laien in der Funktion ehrenamtlicher Kommunionhelfer. Für die Wegzehrung als besonderer Form der Krankenkommunion kann der Priester neben Diakonen ebenso Kommunionhelfer oder auch Angehörige beauftragen, die Krankenkommunion zu spenden.[3] Besonders sinnvoll ist die Krankenkommunion im Anschluss an die sonntägliche Eucharistiefeier der Gemeinde. Die Hostie wird in einem Gefäß, Pyxis genannt, zum Kranken gebracht. Können Kranke die Kommunion in Gestalt der Hostie nicht mehr empfangen, kann sie als Kelchkommunion gereicht werden.

Soweit es möglich ist, soll die Feier der Krankenkommunion im Rahmen eines Hausgottesdienstes mit Angehörigen und Nachbarn begangen werden; die Mitfeiernden können zugleich mit dem Kranken die Kommunion, auch unter beiden Gestalten, empfangen.

Ablauf der Feier[4]
Eröffnung
Gruß
Verehrung des Allerheiligsten
Reichen des Weihwassers
Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte

Wortgottesdienst
Lesung(en)
Fürbitten

Kommunion
Gebet des Herrn
(Vorbereitungsgebet)
Einladung zur Kommunion
Kommunion
(Stilles) Gebet nach der Kommunion
Schlussgebet

Abschluss
Segen

Einzelnachweise

  1. "Und (dann) geschieht für jeden die Verteilung und der Genuss von den (Gaben), über die Dank gesagt worden ist, und den Abwesenden wird (davon) durch die Diakone gesandt" (Justin, 1. Apol 67,5)
  2. "Was aber die Sterbenden betrifft, so soll das alte und kanonische Gesetz auch jetzt beachtet werden, dass man dem, der im Sterben liegt, die letzte und notwendigste Wegzehrung nicht vorenthalten darf; ... generell aber soll der Bischof auch bei jedem, der im Sterben liegt und danach verlangt, die Eucharistie zu empfangen, sie mit der gehörigen Prüfung darreichen." (Konzil von Nicäa, can. 13)
  3. Die Feier der Krankensakramente. Die Krankensalbung und die Ordnung der Krankenpastoral in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebiets. Hg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, Solothurn u. a. (2) 1995. ISBN 3-451-17004-3, S. 35
  4. nach: Die Feier der Krankensakramente. Hg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, Solothurn u. a. (2) 1995 S. 36

Siehe auch

  • Krankenabendmahl

Literatur

  • Die Feier der Krankensakramente. Die Krankensalbung und die Ordnung der Krankenpastoral in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebiets. Hg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, Solothurn u. a. (2) 1995. ISBN 3-451-17004-3
  • Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe. Studienausgabe. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier, Zürich 1976. Manuskript-Druck (vergriffen). Hergestellt in der Offizin Herder Freiburg im Breisgau 1976. Benziger: ISBN 3-545-50633-9; Herder: ISBN 3-451-21793-7. Online-Ausgabe Trier 2003. liturgie.de
  • Bischöfliches Generalvikariat Aachen (Hrsg.): Die Feier der Krankenkommunion. Herder, Freiburg (Breisgau) 2017, ISBN 978-3-451-32220-4, 168 S.