Kragenverwaltung

Kragenkreise um München und Kassel (blau); als Gegenmodell Sektoralkreise (rot) um Berlin und Bremen

Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.[1] Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen.

Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).

Beispiele

Deutschland

In Deutschland existieren 32 Landkreise mit externer Kreisverwaltung.

BundeslandBetroffene Landkreise
Bayern17
Rheinland-Pfalz6
Baden-Württemberg6
Hessen2
Niedersachsen1

Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford, Münster, Iserlohn).

Österreich

Übriges Europa

Gerichtsbarkeit

In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:

Siehe auch

  • Kragenamt

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Von Der Heide (1999): Stellung und Funktion der Kreise. In: Wollmann, Hellmut; Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik: Politisches Handeln in den Gemeinden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 123–132.

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Autor/Urheber: Falk Oberdorf, TUBS, Lizenz: CC BY 3.0
Sektoralkreise (rot) und Kragenkreise (blau) in Deutschland (in Orange: Kreisfreie Städte)