Kraftrad

Als Kraftrad (und zudem kurz Krad) wird – besonders im Militär-Bereich – ein zweirädriges Motorrad und seltener (auch dreirädrig) mit Beiwagen (dann als Beiwagenkrad) bezeichnet.

Unterbegriffe

Weitere Unterbegriffe, hauptsächlich im nicht-militärischen oder auch sogenannten zivilen Bereich.

  • Elektrokraftrad
  • Gleiskraftrad – hauptsächlich im eigentlichen Sinne eines ursprünglich umgebauten (Zweirad-)Kraftrades[1][2][3] und zudem eben auch im übertragenen Sinne auf vierrädrige Kleinfahrzeuge, siehe auch unter DR-Gleiskraftrad GKR Typ 1
  • Kleinkraftrad
  • Leichtkraftrad

Siehe auch

Wiktionary: Krad – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Belege

  1. Gleiskraftrad des Typ II der Deutschen Reichsbahn beim 1. Märkischen Feldbahnfest am 10.05.2015 im Ziegeleipark Mildenberg - Bahnbilder.de – hier eine entsprechend umgebaute Schwalbe
  2. Gleiskraftrad des Typ II der Deutschen Reichsbahn beim 2. Märkischen Feldbahnfest am 13.05.2017 im Ziegeleipark Mildenberg - Bahnbilder.de
  3. Gleiskraftrad Typ 2 Foto & Bild | schmalspur, eisenbahn, verkehr & fahrzeuge Bilder auf fotocommunity – auch „Simson KR 50“ genannt