Komplementär

Komplementär (von französisch complémentaire „ergänzend“) steht für:

  • gegensätzliche, aber sich ergänzende Eigenschaften eines Objekts oder Sachverhalts, siehe Komplementarität
  • das von Niels Bohr in der Quantenphysik geprägte und dann für die Erkenntnistheorie verallgemeinerte Komplementaritätsprinzip
  • einander ergänzende Messgrößen (komplementäre Observablen)
  • Komplementär (Gesellschaftsrecht), der unbeschränkt haftende Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft
  • Komplementation, die funktionelle Ergänzung zweier Gene
  • der den betrachteten Einzelstrang einer Nukleinsäure-Doppelhelix ergänzende gegenüberliegende Strang umgekehrter Polarität


Siehe auch:

Wiktionary: komplementär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen