Kommunalwahlen in der DDR 1974

Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

Die Kommunalwahlen in der DDR 1974 fanden am 19. Mai 1974 statt. Es waren die sechsten Kommunalwahlen in der DDR.

Wahlsystem

Es war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt. Als Zustimmung zur Liste der Nationalen Front wurden alle Stimmzettel gewertet, bei denen nicht alle Kandidaten gestrichen worden waren. Bestimmt wurden die Abgeordneten in Gemeinden, Städten und Kreisen.

Die Kommunalwahlen fanden auch in Ost-Berlin statt. Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin war Ost-Berlin nicht Teil der DDR, die „Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin“ (gemeint war Ost-Berlin) war faktisch jedoch einem Bezirkstag gleichgestellt.

Wahlergebnis

12,2 Millionen Einwohner waren wahlberechtigt, nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 98,27 %. 0,2 % der Stimmzettel waren ungültig. 99,91 % der Wähler stimmten nach den offiziellen Zahlen für die Einheitsliste. 0,09 % oder 20.571 Stimmen wurden als Gegenstimmen ausgewiesen.

In den Kreistagen bzw. Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise wurden 20.763 Mandate vergeben. In den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und Gemeindevertretungen waren dies 166.299 und in den Stadtbezirksversammlungen 3833. Diese verteilten sich nach folgendem Schlüssel (hierbei ist zu beachten, dass die Abgeordneten der Massenorganisationen vielfach ebenfalls SED-Mitglieder waren):

Partei/GruppeAkronymSitze KreistageSitze StadtverordnetenversammlungenSitze Stadtbezirksversammlungen
Sozialistische Einheitspartei DeutschlandsSED457457.343839
Freier Deutscher GewerkschaftsbundFDGB376222.466879
Christlich-Demokratische Union DeutschlandsCDU17489687314
Liberal-Demokratische Partei DeutschlandsLDPD16675547312
Demokratische Bauernpartei DeutschlandsDBD169512.993185
National-Demokratische Partei DeutschlandsNDPD17275283310
Freie Deutsche JugendFDJ250016.050561
Demokratischer Frauenbund DeutschlandsDFD175617.625317
KulturbundKB471155076
Vereinigung der gegenseitigen BauernhilfeVdgB/BHG50891424
KonsumgenossenschaftenKonsumgenossenschaften349616736
Nationale FrontNationale Front62446./.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage der Wahl war das Wahlgesetz vom 31. Juli 1963 in der Fassung vom 17. Dezember 1969.[1] Die Wahlordnung war durch Beschluß des Staatsrates der DDR vom 31. Juli 1963 festgelegt worden.[2]

Quellen

  • Abgeordnete als Befehlsempfänger; in: FAZ vom 21. Mai 1974, S. 5.
  • Peter J. Lapp: Wahlen in der DDR, 1982, ISBN 3-921-226-16-3, S. 21, 39, 40.

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I Nr. 8, S. 79, geändert durch die Gesetze zur Änderung des Wahlgesetzes vom 13. September 1965 (GBl. I Nr. 13, S. 207), 2. Mai 1967 (GBl. I Nr. 7, S. 57) und 17. Dezember 1969 (GBl. I 1970 Nr. 1, S. 1)
  2. Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I, Nr. 8, S. 99, geändert durch verschiedene Staatsratsbeschlüsse, zuletzt vom 25. Februar 1974 (GBl. I, Nr. 11, S. 92)

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Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik.
„Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.“