Kommunalwahlen in der DDR 1970

Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

Die Kommunalwahlen in der DDR 1970 fanden am 19. Mai 1970 statt. Es waren die fünften Kommunalwahlen in der DDR.

Wahlsystem

Es war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt. Als Zustimmung zur Liste der Nationalen Front wurden alle Stimmzettel gewertet, bei denen nicht alle Kandidaten gestrichen worden waren. Bestimmt wurden die Abgeordneten in Gemeinden, Städten und Kreisen.

Die Kommunalwahlen fanden auch in Ost-Berlin statt. Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin war Ost-Berlin nicht Teil der DDR, die „Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin“ (gemeint war Ost-Berlin) war faktisch jedoch einem Bezirkstag gleichgestellt.

Wahlergebnis

Mehr als 12 Millionen Einwohner waren wahlberechtigt, nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 97,97 %. 4678 Stimmzettel waren ungültig. 99,83 % der Wähler stimmten nach den offiziellen Zahlen für die Einheitsliste. 0,17 % oder 20.571 Stimmen wurden als Gegenstimmen ausgewiesen.

In den Kreistagen bzw. Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise wurden 17.214 Mandate vergeben. In den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und Gemeindevertretungen waren dies 180.890 und in den Stadtbezirksversammlungen 3000. Diese verteilten sich nach folgendem Schlüssel (hierbei ist zu beachten, dass die Abgeordneten der Massenorganisationen vielfach ebenfalls SED-Mitglieder waren):

Partei/GruppeAkronymSitze KreistageSitze StadtverordnetenversammlungenSitze Stadtbezirksversammlungen
Sozialistische Einheitspartei DeutschlandsSED446360.382819
Freier Deutscher GewerkschaftsbundFDGB202928.601445
Christlich-Demokratische Union DeutschlandsCDU173610.145309
Liberal-Demokratische Partei DeutschlandsLDPD16446043308
Demokratische Bauernpartei DeutschlandsDBD166114.111158
National-Demokratische Partei DeutschlandsNDPD17185765304
Freie Deutsche JugendFDJ149914.740294
Demokratischer Frauenbund DeutschlandsDFD123019.563241
KulturbundKB435167173
Vereinigung der gegenseitigen BauernhilfeVdgB/BHG48314.74013
KonsumgenossenschaftenKonsumgenossenschaften312775236
Nationale FrontNationale Front42717./.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage der Wahl war das Wahlgesetz vom 31. Juli 1963 in der Fassung vom 17. Dezember 1969.[1] Die Wahlordnung war durch Beschluß des Staatsrates der DDR vom 31. Juli 1963 festgelegt worden.[2]

Quellen

  • Diesmal 99,83 Prozent für die Einheitsliste; in: FAZ vom 24. Mai 1970, S. 6.
  • Peter J. Lapp: Wahlen in der DDR, 1982, ISBN 3-921-226-16-3, S. 21, 39, 40.

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I Nr. 8, S. 79, geändert durch die Gesetze zur Änderung des Wahlgesetzes vom 13. September 1965 (GBl. I Nr. 13, S. 207), 2. Mai 1967 (GBl. I Nr. 7, S. 57) und 17. Dezember 1969 (GBl. I 1970 Nr. 1, S. 1)
  2. Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963, GBl. I, Nr. 8, S. 99, geändert durch verschiedene Staatsratsbeschlüsse, zuletzt vom 2. Juli 1965 (GBl. I, Nr. 113, S. 207)

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Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik.
„Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.“