Kommissar für internationale Partnerschaften

Der Kommissar für internationale Partnerschaften ist ein Mitglied der Europäischen Kommission. Ihm untersteht die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (früher Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung). Das Ressort existiert seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1958, zunächst unter dem Namen Überseeische Entwicklung. Von 1970 bis 1973 gab es keinen Kommissar, 1973 wurde das Ressort mit der neuen Bezeichnung Entwicklung und humanitäre Hilfe wieder eingerichtet. Mit Amtsantritt der Kommission Barroso II im Februar 2010 wurde der Bereich Humanitäre Hilfe und Krisenschutz in ein eigenes Ressort ausgelagert.

In der Kommission von der Leyen I trägt das Amt den Titel Internationale Partnerschaft. Kommissarin ist Jutta Urpilainen.[1][2]

Bisherige Amtsinhaber

KommissarAmtszeitStaatnationale Parteipolitische Richtung/europäische Partei
Jutta Urpilainenseit 2019Finnland FinnlandSDPSPE
Neven Mimica2014–2019Kroatien KroatienSDPSPE
Andris Piebalgs2010–2014Lettland LettlandLCELDR
Karel De Gucht2009–2010Belgien BelgienOpen VLDELDR
Louis Michel2004–2009Belgien BelgienMRELDR
Poul Nielson1999–2004Danemark DänemarkSSPE
João de Deus Pinheiro1995–1999Portugal PortugalPSDEVP
Manuel Marín1989–1995Spanien SpanienPSOESPE
Lorenzo Natali1985–1989Italien ItalienDCEVP
Edgard Pisani1981–1985Frankreich FrankreichPSSPE
Claude Cheysson19731981Frankreich FrankreichPSSPE
Henri Rochereau19621970Frankreich Frankreichparteiloskonservativ
Robert Lemaignen1958–1962Frankreich Frankreichparteiloskonservativ

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. dpa: Die neuen Kommissare: Von alten Hasen und Neulingen – die neue EU-Kommission. In: Die Zeit. 27. November 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 2. Dezember 2019]).
  2. Ursula von der Leyen: Mission Letter: Commissioner for International Partnerships. (PDF) In: commissioners.ec.europa.eu. Abgerufen am 8. April 2023 (englisch).

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Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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Flagge Portugals, entworfen von Columbano Bordalo Pinheiro (1857-1929), offiziell von der portugiesischen Regierung am 30. Juni 1911 als Staatsflagge angenommen (in Verwendung bereits seit ungefähr November 1910).
Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.