Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz

Der Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz ist ein Mitglied der Europäischen Kommission.

Der Bereich der humanitären Hilfe wurde 1973 in das Ressort des Entwicklungskommissars aufgenommen. Mit Amtsantritt der Kommission Barroso II im Februar 2010 wurde er jedoch in ein eigenes Ressort ausgelagert. Als Kommissarin war zunächst die Bulgarin Rumjana Schelewa nominiert, die jedoch am 19. Januar 2010 nach Kritik des Europäischen Parlaments auf das Amt verzichtete. An ihrer Stelle nominierte der bulgarische Ministerpräsident Bojko Borissow die bisherige Vizepräsidentin der Weltbank Kristalina Georgiewa für dieses Amt.[1][2] Am 9. Februar 2010 stimmte das Europäische Parlament der geänderten Liste der Kommissionsmitgliedern zu.[3]

Amtsinhaber war bis November 2019 Christos Stylianides. Zum 1. Dezember 2019 folgte ihm Janez Lenarčič in der Kommission von der Leyen nach. Zuvor musste er sich einer Anhörung im EU-Parlament stellen.

Die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) untersteht dem Kommissar für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement.[4]

Bisherige Amtsinhaber

KommissarAmtszeitStaatnationale Parteieuropäische Partei
Janez Lenarčič2019–Slowenien Slowenienkeinekeine
Christos Stylianides2014–2019Zypern Republik ZypernDISYEVP
Kristalina Georgiewa2010–2014Bulgarien BulgarienGERBEVP

Für die Amtsinhaber des Ressorts Entwicklung und humanitäre Hilfe (1973–2010) siehe Kommissar für Entwicklung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kandidatin aus Bulgarien gibt auf. Norddeutscher Rundfunk – tagesschau.de. 19. Januar 2010. Abgerufen am 21. Januar 2019.
  2. 2010/41/EU,Euratom: Beschluss des Rates — im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission — vom 22. Januar 2010 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2009/903/EU. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 20, 2010, S. 5–6.
  3. EU-Parlament bestätigt neue Kommission. ZEIT ONLINE GmbH. 9. Februar 2010. Abgerufen am 21. Januar 2019.
  4. Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe. Europäische Kommission. Abgerufen am 22. Januar 2019.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.