Kommissar für Wirtschaft und Währung

Der Kommissar für Wirtschaft und Währung ist ein Mitglied der Europäischen Kommission. Er ist für die Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten, etwa Konjunkturprogramme, verantwortlich und nimmt daher eine Schlüsselrolle in der Kommission ein. Die Funktion des Wirtschaftskommissars existiert seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1958. Seit Beginn der Bestrebungen nach einer Europäischen Währungsunion Anfang der 1970er Jahre fällt auch diese in die Zuständigkeit des Ressorts. Teilweise war auch das Ressort Finanzplanung und Haushalt mit dem Wirtschaftsressort verbunden.

Derzeitiger Amtsinhaber in der Kommission Von der Leyen ist seit Ende 2019 Paolo Gentiloni, der zugleich das Kommissariat für Steuern und Zollunion innehat.

Bisherige Amtsinhaber

KommissarAmtszeitStaatnationale Parteieuropäische Partei / politische Richtungsonstige Zuständigkeiten
Paolo Gentiloniseit 2019Italien ItalienPDSPESteuern und Zollunion
Pierre Moscovici2014–2019Frankreich FrankreichPSSPESteuern und Zollunion
Jyrki Katainen2014Finnland FinnlandKokoomusEVPVizepräsident
Olli Rehn2010–2014Finnland FinnlandKeskustaELDRVizepräsident
Joaquín Almunia2004–2010Spanien SpanienPSOESPE
Pedro Solbes1999–2004Spanien SpanienPSOESPE
Yves-Thibault de Silguy1995–1999Frankreich FrankreichUDF nahestehendliberal-konservativFinanzen, Eurostat
Henning Christophersen19891995Danemark DänemarkVenstreELDRVizepräsident, Koordination der Strukturfonds (bis 1993)
Peter Schmidhuber1987–1989Deutschland DeutschlandCSUEVP
Alois Pfeiffer1985–1987Deutschland DeutschlandSPDSPEBeschäftigung (bis 1986)
François-Xavier Ortoli19771985Frankreich FrankreichRPREDUVizepräsident
Wilhelm Haferkamp1973–1977Deutschland DeutschlandSPDsozialdemokratischVizepräsident, Finanzen
Raymond Barre19671973Frankreich FrankreichRPF nahestehendliberal-gaullistischVizepräsident, Finanzen (bis 1970)
Robert Marjolin1958–1967Frankreich FrankreichSFIOsozialdemokratischVizepräsident, Finanzen

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.