Kommissar für Mehrsprachigkeit

Der Kommissar für Mehrsprachigkeit ist das Mitglied der Europäischen Kommission, in dessen Zuständigkeitsbereich die Thematik der Sprachenvielfalt steht. Erst seit der Kommission Barroso I ab 2004 war der Kommissar für Bildung und Kultur auch ausdrücklich für den Bereich Sprachen zuständig; mit der EU-Erweiterung 2007 wurde die Mehrsprachigkeit als eigenes Ressort ausgegliedert. Amtsinhaber war seitdem der Rumäne Leonard Orban. In der Kommission Barroso II, die im Februar 2010 ihre Arbeit aufnahm, wurde die Mehrsprachigkeit wieder in das Bildungsressort zurückverlegt. In der Kommission Juncker ist die Funktion dem Kommissar für Haushalt und Personal zugeordnet.

Zuständigkeiten

Politisch betrachtet ist der Aufgabenbereich hauptsächlich auf die Förderung von Fremdsprachenkenntnissen als Mittel für die Mobilität der europäischen Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit im gemeinsamen Arbeitsmarkt fokussiert. Daneben ist der Kommissar auch für die Rechte von Sprechern regionaler und Minderheitensprachen sowie der Sprachen von Migranten zuständig. Der Kommissar für Mehrsprachigkeit teilt sich mit dem Kommissionspräsidenten die Kompetenz für den Interkulturellen Dialog.

Administrativ gesehen sind dem Kommissar für Mehrsprachigkeit die Generaldirektionen Übersetzen, Gemeinsamer Dolmetscher- und Konferenzdienst und (soweit Themen der Mehrsprachigkeit betroffen) das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union sowie die Abteilung Mehrsprachigkeitspolitik in der Generaldirektion Bildung und Kultur unterstellt. Dies entspricht insgesamt 3.400 Beschäftigten – rund 15 % des Personalkörpers der Europäischen Kommission – und rund 1 % des EU-Haushalts.

Bisherige Amtsinhaber

KommissarAmtszeitStaatnationale Parteieuropäische Parteisonstige Zuständigkeiten
unbesetztseit 2014
Androulla Vassiliou2010–2014Zypern RepublikRepublik Zypern ZypernEDIELDR

Bildung und Kultur

Leonard Orban2007–2010RumänienRumänien RumänienPNL nahestehendELDR nahestehend
Ján Figeľ2004–2006SlowakeiSlowakei SlowakeiKDHEVPBildung und Kultur

Siehe auch

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.