Kommissar für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion
Der Kommissar für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion (European Commissioner for Financial Stability, Financial Services and the Capital Markets Union) ist ein Mitglied der Europäischen Kommission.
Das Amt ist dafür verantwortlich, dass die Finanzmärkte ordnungsgemäß reguliert und beaufsichtigt werden, damit sie stabil, wettbewerbsfähig und transparent sind sowie Beschäftigung und Wachstum dienen. Dazu gehört auch die vollständige Umsetzung der Europäischen Bankenunion.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Amtes, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Finanzdienstleistungen für Verbraucher und Kleinanleger zu verbessern und die globale Kohärenz der Regulierung und die Umsetzung vereinbarter Standards und Grundsätze in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu fördern.
Bisherige Amtsinhaber
Kommissar | Amtszeit | Staat | nationale Partei | europäische Partei/ politische Richtung | Sonstige Funktionen |
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Maria Luís Albuquerque | seit 2024 | Portugal | PSD | EVP | |
Mairead McGuinness | 2020–2024 | Irland | FG | EVP | |
Valdis Dombrovskis | 2019–2020 | Lettland | V | EVP |
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Flagge Portugals, entworfen von Columbano Bordalo Pinheiro (1857-1929), offiziell von der portugiesischen Regierung am 30. Juni 1911 als Staatsflagge angenommen (in Verwendung bereits seit ungefähr November 1910).
Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.