Kommissar für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion

Der Kommissar für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion (European Commissioner for Financial Stability, Financial Services and the Capital Markets Union) ist ein Mitglied der Europäischen Kommission.

Das Amt ist dafür verantwortlich, dass die Finanzmärkte ordnungsgemäß reguliert und beaufsichtigt werden, damit sie stabil, wettbewerbsfähig und transparent sind sowie Beschäftigung und Wachstum dienen. Dazu gehört auch die vollständige Umsetzung der Europäischen Bankenunion.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Amtes, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Finanzdienstleistungen für Verbraucher und Kleinanleger zu verbessern und die globale Kohärenz der Regulierung und die Umsetzung vereinbarter Standards und Grundsätze in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu fördern.

Bisherige Amtsinhaber

KommissarAmtszeitStaatnationale Parteieuropäische Partei/
politische Richtung
Sonstige Funktionen
Maria Luís Albuquerqueseit 2024Portugal PortugalPSDEVP
Mairead McGuinness2020–2024Irland IrlandFGEVP
Valdis Dombrovskis2019–2020Lettland LettlandVEVP

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flag of Portugal.svg
Flagge Portugals, entworfen von Columbano Bordalo Pinheiro (1857-1929), offiziell von der portugiesischen Regierung am 30. Juni 1911 als Staatsflagge angenommen (in Verwendung bereits seit ungefähr November 1910).
Flag of Ireland.svg
Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.