Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik

Der Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik ist ein Mitglied der Europäischen Kommission. Er ist zuständig für geplante EU-Erweiterungen und führt die Verhandlungen mit den Kandidatenstaaten (Island, Mazedonien Serbien, Türkei) und den Nachbarn der EU auf dem westlichen Balkan. Das Ressort besteht seit 1977, teilweise in Verbindung mit weiteren Zuständigkeiten. Von 1989 bis 1993 gab es keinen Erweiterungskommissar.

In der Kommission Barroso II, die im Februar 2010 die Arbeit aufnahm, ist der Kommissar für Erweiterung zusätzlich auch für die Europäische Nachbarschaftspolitik zuständig, die bis dahin dem Kommissar für Außenbeziehungen unterstand. Allerdings muss der Erweiterungskommissar in enger Absprache mit dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik agieren, der für die gesamte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik die Hauptrolle einnimmt.

Amtsinhaber ist seit 1. Dezember 2019 Olivér Várhelyi in der Kommission von der Leyen.

Bisherige Amtsinhaber

NameAmtszeitNat. ParteiEuropaparteiStaatsonstige Zuständigkeiten
Olivér Várhelyiseit 2019FideszEVPUngarn Ungarn
Johannes Hahn2014–2019ÖVPEVPOsterreich ÖsterreichEuropäische Nachbarschaftspolitik
Štefan Füle2010–2014ČSSD nahestehendSPE nahestehendTschechien TschechienEuropäische Nachbarschaftspolitik
Olli Rehn2004–2010ZentrumELDRFinnland Finnland
Günter Verheugen1999–2004SPDSPEDeutschland Deutschland
Ritt Bjerregaard1995–1999SDSPEDanemark DänemarkUmwelt
Hans van den Broek1993–1995CDAEVPNiederlande NiederlandeAußenbeziehungen
Lorenzo Natali1985–1989DCEVPItalien ItalienZusammenarbeit und Entwicklung
Karl-Heinz Narjes1981–1985CDUEVPDeutschland DeutschlandBinnenmarkt, industrielle Innovation, Zollunion, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
Lorenzo Natali1977–1981DCEVPItalien ItalienUmwelt, nukleare Sicherheit

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Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.