Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

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Bislang letzte Kommissarin Marija Gabriel (bis 2019)

Der Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft war ein Mitglied der Europäischen Kommission. Er war auf Ebene der Europäischen Union zuständig für die Förderung, Weiterentwicklung und Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich der Telekommunikation. Ihm war die Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD Connect, CNECT) zugeordnet.

Das Amt des Kommissars für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft existierte von 1985 bis 2019 unter verschiedenen Bezeichnungen. Zuletzt hieß es bis 2014 Digitale Agenda. Letzte Amtsinhaberin in der Kommission Juncker, die im November 2014 ihre Tätigkeit aufnahm, war ab 10. Juli 2017 die Bulgarin Marija Gabriel.[1]

Bisherige Amtsinhaber

KommissarAmtszeitStaatnationale Parteieuropäische ParteiRessortbezeichnungsonstige Zuständigkeiten
Marija Gabriel10. Juli 2017 – 1. Dezember 2019Bulgarien BulgarienGERBEVPDigitale Wirtschaft und Gesellschaft
Andrus Ansip1. Januar 2017 – 9. Juli 2017Estland EstlandREALDEDigitale Wirtschaft und GesellschaftDigitaler Binnenmarkt, Vizepräsident
Günther Oettinger2014–2016Deutschland DeutschlandCDUEVPDigitale Wirtschaft und Gesellschaft
Neelie Kroes2010–2014Niederlande NiederlandeVVDELDRDigitale AgendaVizepräsidentin
Viviane Reding2004–2010Luxemburg LuxemburgCSVEVPInformationsgesellschaft und Medien
Olli Rehn2004Finnland FinnlandKeskustaELDRInformationsgesellschaftIndustrie
Erkki Liikanen1999–2004Finnland FinnlandSDPSPEInformationsgesellschaftIndustrie
Martin Bangemann19931999Deutschland DeutschlandFDPELDRInformations- und TelekommunikationstechnologieIndustrie
Jean Dondelinger1989–1993Luxemburg LuxemburgDCEVPTelekommunikationWissenschaft, Forschung und Entwicklung, Innovation
Karl-Heinz Narjes1985–1989Deutschland DeutschlandCDUEVPInformationsgesellschaftVizepräsident, Industrie, Wissenschaft und Forschung

Einzelnachweise

  1. Neue EU-Digitalkommissarin: Oettinger-Nachfolgerin Gabriel ist im Amt, heise.de, 11. Juli 2017, abgerufen am 15. Juli 2017

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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Mariya Gabriel