Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte

Der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte ist ein Mitglied der Europäischen Kommission. Ihm ist die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration zugeordnet. Ihre Tätigkeit soll zur Entwicklung eines modernen und nachhaltigen Sozialmodells mit mehr und qualitativ besseren Arbeitsplätzen in Europa beitragen. Die Kommission vermittelt dazu zwischen den nationalen Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitikern und arbeitet dem EU-Ministerrat für Sozialfragen zu. Bisher ist die Europäische Union in diesem Bereich allerdings kaum gesetzgeberisch tätig.

Derzeitiger Amtsinhaber in der Kommission von der Leyen, die im Dezember 2019 ihre Arbeit aufnahm, ist Nicolas Schmit.[1][2]

Bisherige Amtsinhaber

KommissarAmtszeitStaatnationale Parteieuropäische Partei /
politische Richtung
Nicolas Schmitseit 2019Luxemburg LuxemburgLSAPSPE
Marianne Thyssen2014–2019Belgien BelgienCD&VEVP
László Andor2010–2014Ungarn UngarnMSZPSPE
Vladimír Špidla2004–2010Tschechien TschechienČSSDSPE
Stavros Dimas2004Griechenland GriechenlandNDEVP
Anna Diamantopoulou1999–2004Griechenland GriechenlandPASOKSPE
Pádraig Flynn19931999Irland IrlandFFnationalliberal
Vasso Papandreou1989–1993Griechenland GriechenlandPASOKSPE
Manuel Marín1986–1989Spanien SpanienPSOESPE
Peter Sutherland1985–1986Irland IrlandFGEVP
Ivor Richard1981–1985Vereinigtes Konigreich Vereinigtes KönigreichLabourSPE
Henk Vredeling1977–1981Niederlande NiederlandePvdASPE
Patrick Hillery1973–1977Irland IrlandFFnationalliberal
Albert Coppé1970–1973Belgien BelgienCVPchristdemokratisch
Lionello Levi Sandri19611970Italien ItalienPSIsozialdemokratisch
Giuseppe Petrilli1958–1961Italien ItalienDCchristdemokratisch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. dpa: Die neuen Kommissare: Von alten Hasen und Neulingen – die neue EU-Kommission. In: Die Zeit. 27. November 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 1. Dezember 2019]).
  2. Ursula von der Leyen: Mandatsschreiben: Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte. (PDF) In: commissioners.ec.europa.eu. Abgerufen am 10. April 2023.

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Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.