Kode für das Eigentumsmerkmal
Der zweistellige Kode für das Eigentumsmerkmal wurde als eine Kennziffer eines Eisenbahnwagens in der Wagennummer verwendet.
Geschichte
Bis 2005 wurde mit ihm der Eigentümer eines Wagens kodiert, dann trat der zweistellige Ländercode an seine Stelle. War der Eigentümer die Staatsbahn des entsprechenden Landes, blieb daher die Syntax der Wagennummer in der Regel gleich, die Semantik ist jedoch eine andere. Der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin wird seit 2006 durch eine maximal fünf Buchstaben lange Fahrzeughalterkennzeichnung (Haltercode) angegeben. Diese steht zusammen mit dem alphabetischen Ländercode neben der Fahrzeugnummer.
* ursprüngliche Bedeutung
** Mitglieder des Güterwagenpools "Schweizer Privatbahnen" ab 1950 waren KLB, OeBB, RVT, PBr, CJ, STB, RHB, WM, MThB, ST, GFM, SiTB, SOB, EBT/VHB/SMB, BT, BLS/ SEZ/GBS/BN.[1] Zum Schluss hatte nur noch die BLS Wagen im Pool, diese wurden im Jahr 2000 mit dem Eigentümercode 63 versehen.[2] Bis ca. 2005 war der Code 62 noch an Dienstwagen zu finden, die nur national verkehren durften.
Einzelnachweise
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber: Markus Giger, Lizenz: CC BY-SA 2.5 ch
Zwei BLS-Einheitswagen I in einem Pendelzug, links der B 50 63_20-33 704-7 (SWS 1967, ex 50 63 20-33 833-8, TSI-Nr. 50 85 20-35 463-2) noch mit alter UIC-Nummer und rechts der Steuerwagen Bt 50 85 80-35 951-3 CH-BLS (SWA 1970, ex 50 63 20-33 951-8) mit TSI-konformer Nummer, wie sie im nationalen Fahrzeugregister eingetragen ist.