Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus

Die Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus ab dem 26. Mai 1936 in Koblenz werden der nationalsozialistischen Verfolgungspraxis im Deutschen Reich zugeordnet und gelegentlich als „Klosterprozesse“ bezeichnet. Gemeint ist damit die juristische und propagandistische Verfolgung von angeblich homosexuellen katholischen Priestern und Ordensbrüdern unter dem Vorwurf der „Unzucht zwischen Männern“ sowie der „Unzucht mit Zöglingen“.

Vorgeschichte

Im April 1935 begannen die Ermittlungen zunächst bei den Einrichtungen der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz in Waldbreitbach. Die Waldbreitbacher Brüder bildeten eine Laien-Kongregation, die geistesschwache und -kranke Männer betreute und Anstalten für Fürsorgezöglinge, Krankenhäuser und ambulante Krankenpflege unterhielt.[1] In diesem Zusammenhang wurde nach einer Strafanzeige wegen Vergehen nach § 175, „Unzucht zwischen Männern“ ermittelt.[2]

Neben der Staatsanwaltschaft schaltete sich auch die Gestapo mit einem Sonderkommando in das Verfahren ein. Obwohl juristisch nur im Status von „Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft“, war das Sonderkommando personell und materiell der Staatsanwaltschaft weit überlegen, lehnte Weisungen der Staatsanwaltschaft offen ab und sah sich als „Herren des Verfahrens“.[3] Ihren Kompetenzanspruch manifestierte die Gestapo mit einem besonderen Referat für das Sachgebiet Homosexualität im Amt Politische Polizei,[4] verantwortlich war das Sonderdezernat Homosexualität.[5]

Die Ermittlungen wurden im Herbst 1935 im Zuge der sogenannten „Devisenprozesse“, als Gerichte rechtswidrige Geldüberweisungen von Ordensgemeinschaften ins Ausland juristisch ahndeten, auf andere Kongregationen ausgedehnt. In der Folge gingen die Strafverfolgungsbehörden mit dem im Juni 1935 verschärften § 175 auch gegen den weltlichen Klerus vor. Zudem wurde die Strafverfolgung teilweise nach § 174, Unzucht mit Zöglingen, geführt bzw. Anklage erhoben, da die Betroffenen z. B. Pfleglinge oder Zöglinge in Heimen waren.[6]

Prozesse

Die Verfahren wurden am Bonner und Koblenzer Landgericht verhandelt. Auftakt zu einer Serie von 35 Verhandlungstagen war die Hauptverhandlung gegen den Waldbreitbacher Pater Leovigild vor dem Landgericht Koblenz am 26. Mai 1936. Die Prozesse wurden während der Olympischen Spiele in Berlin im August 1936 unterbrochen, danach aber wieder aufgenommen. Bis Ende des Jahres 1937 waren allein bei der eigens eingerichteten Sonderstaatsanwaltschaft in Koblenz etwa 2500 Ermittlungsverfahren anhängig oder abgeschlossen. Ein Großteil davon wurde „mangels Beweises, wegen Geringfügigkeit, Verjährung oder einer Sechsmonate-Amnestie von August 1934“ im Vorverfahren erledigt.[7] Wenige juristisch unklare Fälle wurden erst Jahre später abgeschlossen. Im Juli 1937 wurde die Prozessserie abgebrochen.[8] Grund dafür war vermutlich, dass Hitler für außenpolitische Pläne dieser Zeit Ruhe in der Innenpolitik brauchte, denn Ende Juli endete auch die von Joseph Goebbels vorangetriebene Pressekampagne.[9]

Insgesamt wurden von rund 2500 Ermittlungsverfahren etwa 250 Strafprozesse eröffnet, wovon 40 mit einem Freispruch und Einstellungen endeten. 64 geständige Priester und 170 Ordensangehörige wurden zumeist mit Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren bestraft.[10] Die Verfahren wurden nicht vor Sondergerichten der Nationalsozialisten, sondern vor ordentlichen Landgerichten geführt.[11] Die Urteile der Landgerichte aufgrund §§ 174 und 175 scheinen nach Hockerts „durchwegs juristisch vertretbar“ zu sein.[12] Im Hirtenbrief der Fuldaer Bischofsversammlung vom August 1936 „hatte der deutsche Episkopat amtlich und öffentlich klargestellt, daß die Kirche gegen die Koblenzer Prozesse keinen Einspruch erhebe“, zugleich wurde aber die NS-Propaganda, die gegen die katholische Kirche generell vorgehe, zurückgewiesen.[13]

Die hohe Zahl an Verurteilten kam laut Hockerts „durch eine ungewöhnliche Summierung homosexueller Vergehen in wenigen Laienkongregationen zustande“[14] (im Einzelnen: 54 Waldbreitbach-Hausener Brüder, 46 Kölner Alexianer, 22 Barmherzige Brüder von Montabaur, 16 Neusser Alexianer, 12 Barmherzige Brüder[10]). Die verurteilten Täter wurden in der Regel auch nach dem Kirchenrecht bestraft. Die Kirche schloss 31 Brüder von der Waldbreitbacher Gemeinschaft aus; die Gemeinschaft wurde auf Betreiben des Bischofs von Trier 1937 aufgelöst.[15]

Teilweise wurden Verurteilte nach der Strafverbüßung, Angeschuldigte nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft und Freigesprochene von der Gestapo anschließend in Schutzhaft genommen und in die Konzentrationslager gebracht.[16]

In der Enzyklika Mit brennender Sorge vom März 1937 verurteilte Papst Pius XI. die „Abweichungen zwischen Glauben und Leben“ einzelner Angehöriger der Kirche, protestierte aber zugleich gegen die einseitige NS-Propaganda anlässlich der Sittlichkeitsprozesse.[17]

NS-Propaganda

Das Vorgehen der an den Ermittlungen beteiligten Gestapo und die Prozesse selbst wurden von der NS-Presse propagandistisch begleitet und in der Öffentlichkeit detailliert, diffamierend und verallgemeinernd dargestellt. Beispielsweise veröffentlichte der SS-Führer und Düsseldorfer Polizeipräsident Fritz Weitzel eine umfassende Sammlung diverser Hetzartikel aus der Rheinischen Landeszeitung über Ordensleute der Jesuiten, Pallottiner, Franziskaner und andere, die wegen Homosexualität, Devisenverbrechen, Verteilung „marxistischer Hetzschriften“, Sittlichkeitsvergehen, Hochverrats und mehr angeprangert wurden. Das Buch trug den Titel An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!, eine Anspielung auf das Bibelwort „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“ (Mt 7,16,20 ).

Der Höhepunkt der NS-Propaganda war am 28. Mai 1937 erreicht, als die Rede von Joseph Goebbels in der Berliner Deutschlandhalle von allen Rundfunksendern übertragen und am folgenden Tag unter der Überschrift „Letzte Warnung!“ in allen Zeitungen des Deutschen Reichs erschien. Dem Propagandaminister zufolge sollten Tausende von Weltklerikern und Ordensmännern „planmäßige sittliche Vernichtung Tausender von Kindern und Kranken“ betrieben haben.[18] Goebbels bezeichnete die Geistlichen als „vertierte und skrupellose Jugendschänder“ und forderte, dass „diese Sexualpest mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden“ müsse. Er zeigte sich erfreut und dankbar, dass Hitler „als der berufene Beschützer der deutschen Jugend mit eiserner Strenge gegen die Verderber und Vergifter unserer Volksseele“ vorgehe.[19]
Als Konsequenz aus dieser angeblich „himmelschreienden bischöflichen Verantwortungslosigkeit“ sprach Goebbels der römisch-katholischen Kirche pauschal das Recht ab, am NS-Regime Kritik zu üben und bei der Jugenderziehung mitzuwirken.[20]

Damit wurden von ihm auch zwei wesentliche politische Ziele der nationalsozialistischen Sittlichkeitsprozesse benannt. Durch die Propaganda sollte die katholische Kirche an sich diskreditiert sowie Kleriker und Ordensleute allgemein als „Sittenlose“ und „Verderber der Jugend“ hingestellt werden. Langfristiges Ziel der Nationalsozialisten war überdies, die im Reichskonkordat von 1933 garantierten Konfessionsschulen aufzulösen bzw. die generelle Mitwirkung von Klerikern und Ordensleuten im Erziehungs- bzw. Schulwesen abzuschaffen.[21]

Literatur

  • Hans Günter Hockerts: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936–1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971, ISBN 3-7867-0312-4. (ub.uni-muenchen.de)
  • Hans Günter Hockerts: Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensleute und Priester in der NS-Zeit. Eine Relektüre nach 50 Jahren, in: Birgit Aschmann (Hrsg.), Katholische Dunkelräume. Die Kirche und der sexuelle Missbrauch, Brill Schöningh, Paderborn 2022, ISBN 978-3-506-79121-4, S. 170–184 (Open Access).
  • Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-596-11254-0. Überarbeitete Neuausgabe 2004, ISBN 3-596-15973-3.
  • Karl-Joseph Hummel: Deutsche Geschichte 1933–1945. München 1998, ISBN 3-7892-9314-8.
  • Hans Mommsen: Der Nationalsozialismus als säkulare Religion. In: Gerhard Besier (Hrsg.): Zwischen „nationaler Revolution“ und militärischer Aggression. Transformationen in Kirche und Gesellschaft 1934–1939. Oldenbourg, München 2001.
  • Sumpf und Sitte. In: Der Spiegel. Nr. 42, 1971 (online – Bericht über Studie von Hockerts).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 50.
  2. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 4.
  3. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 7 f.
  4. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 11.
  5. Günter Grau, Rüdiger Lautmann: Lexikon zur Homosexuellenverfolgung 1933–1945: Institutionen – Kompetenzen – Betätigungsfelder. LIT Verlag, Münster 2011, ISBN 978-3-8258-9785-7. S. 276.
  6. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 40.
  7. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 48.
  8. Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Verlag Walter de Gruyter, ISBN 3-11-002218-4, S. 63, 2000.
  9. Norbert Frei/Johannes Schmitz: Journalismus im Dritten Reich. C.H. Beck, München 1989, ISBN 3-406-33131-9, S. 65.
  10. a b Hans Günter Hockerts, 1971, S. 48 ff.
  11. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 58.
  12. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 58.
  13. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 162.
  14. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 50.
  15. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 53.
  16. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 31.
  17. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 163.
  18. zitiert nach: Hans Günter Hockerts, 1971, S. 114.
  19. Völkischer Beobachter, 30. Mai 1937; zit. nach Ralf Georg Reuth (Hrsg.): Joseph Goebbels. Die Tagebücher. Band 3: 1935–1939. Piper, München / Zürich 1992, S. 1083 f., Anm. 73.
  20. Hans Günter Hockerts, 1971, S. 115.
  21. Hans Mommsen: Der Nationalsozialismus als säkulare Religion, 2001, S. 48.