Klingheumatte Schloßau

Naturschutzgebiet Klingheumatte Schloßau

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
LageDeutschland, Baden-Württemberg, Neckar-Odenwald-Kreis, Mudau
Fläche6,5 ha
Kennung2.105
WDPA-ID164140
Geographische Lage49° 32′ N, 9° 10′ O
Klingheumatte Schloßau (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum15. September 1987
VerwaltungRegierungspräsidium Karlsruhe

Das Gebiet Klingheumatte Schloßau ist ein am 15. September 1987 vom Regierungspräsidium Karlsruhe durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Mudau im Neckar-Odenwald-Kreis.

Lage

Das 6,5 Hektar große Schutzgebiet liegt etwa 500 Meter östlich des Mudauer Ortsteils Schloßau. Das Schutzgebiet umfasst lediglich das Flurstück Nr. 508 auf der Gemarkung Schloßau. Es gehört zum Naturraum Sandstein-Odenwald.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung seltener Lebensgemeinschaften des Flachmoores und Birkenbruches als Lebenstätte seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; des landeskundlich, kulturhistorisch und waldgeschichtlich bedeutsamen Waldbildes [sowie] eines aufgrund seiner Eigenart und Schönheit reizvollen Waldbestandes.“[1]

Landschaftscharakter

Das Gebiet ist überwiegend bewaldet. Im Wald befinden sich zwei kleinere Tümpel. Im Osten des Gebiets befindet sich eine Waldlichtung mit bodensaurem Magerrasen auf einem wechselfeuchten Standort. Dieser war brachgefallen und wurde Anfang der 2000er-Jahre wieder freigestellt. Bemerkenswert ist hier ein Vorkommen des Keulen-Bärlapps.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Naturschutzgebiet Klingheumatte Schloßau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet "Klingheumatte Schloßau" vom 15. September 1987 (GBl. v. 30.10.1987, S. 469). Abgerufen am 2. November 2022.

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Autor/Urheber: Grundkarte kjunix, Relief Alexrk2, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Physische Positionskarte von Baden-Württemberg, Deutschland
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Naturschutzgebietsschild in Westdeutschland, immer noch weit verbreitet und weiterhin offiziell in Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern