Klasseneinteilung im deutschen Reitsport

Im deutschen Reitsport werden die Begriffe Leistungsklasse, Altersklasse und Prüfungsklasse (meist nur Klasse) unterschieden. Daneben werden Reiter aufgrund ihrer Ranglistenpunkte klassifiziert.

Die folgenden Angaben beziehen sich prinzipiell auf Dressur- und Springreiten. Im Vielseitigkeitsreiten und beim Fahren gelten leicht abgeänderte Regelungen.

(Prüfungs)Klassen

Die Prüfungsklassen beschreiben den Schwierigkeitsgrad der zu reitenden Prüfung. In Deutschland gibt es mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad Klasse E (Einsteiger), Klasse A (Anfänger), Klasse L (Leicht), Klasse M (Mittelschwer) und Klasse S (Schwer). Prüfungen der Klasse S werden je nach Disziplin weiter unterteilt. Im Dressur- und Springsport wird beispielsweise unterschieden zwischen Ein-, Zwei- und Dreisterne-S-Prüfungen (bei Springen sogar bis S*****). In beiden Disziplinen werden die Klassen A und M je nach Schwierigkeitsgrad in Ein- oder Zweisterne-Prüfungen unterteilt (beim Dressurreiten auch L* und L**).

Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Wettbewerben mit Anforderungen unterhalb der Klasse E wie Reiterwettbewerbe oder breitensportliche Wettbewerbe (z. B. Geschicklichkeitsparcours).

Ein Reiter darf auf demselben Turnier nur in zwei benachbarten Prüfungsklassen starten.

Nach den neuen Regelungen entfielen ab 2008 die unterschiedlichen Kategorien. Zuvor wurde zwischen Prüfungen der Kategorie A, B und C unterschieden. Die Prüfungen werden nun entweder unter WBO (Wettbewerbs-Ordnung) oder LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) veranstaltet. Für WBO-Wettbewerbe müssen die Teilnehmer keiner Leistungsklasse angehören, für LPO-Prüfungen ist dies hingegen verpflichtend.

Altersklassen

Während sich die Einteilung in Prüfungsklassen auf die zu reitende Prüfung bezieht, geben die Alters- und Leistungsklasse Auskunft über den Reiter. Im Reitsport gibt es seit der LPO-Änderung 2000 fünf Altersklassen. Die jüngsten Reiter werden Junioren genannt. Zu den Junioren zählen alle Reiter, die im laufenden Kalenderjahr maximal ihren 18. Geburtstag haben. Die 19 bis 21 Jahre alten Reiter werden Junge Reiter genannt. Reiter über 21 Jahre zählen zu den Reitern. Diese Altersklasse hieß bis zur LPO-Änderung 2000 Senioren. Die Einstufung als Senior erfolgt mit dem 40. Lebensjahr. In einigen wenigen Prüfungen sind ausschließlich Senioren zugelassen.

Bei der Austragung von Championaten (Meisterschaften) werden die Junioren eingeteilt in Children (maximal 16 Jahre) und Junioren (17 und 18 Jahre). Children auf Ponys werden auch Ponyreiter genannt. Es gibt spezielle Prüfungen, bei denen ausschließlich Ponys zugelassen sind. Im Turniersport gilt ein Pferd als Pony, wenn sein Stockmaß 148 Zentimeter nicht übersteigt.

Leistungsklassen

Neben der Einteilung in Altersklassen werden alle Reiter zusätzlich in Leistungsklassen eingeteilt. Abhängig vom Besitz von Leistungsabzeichen und den Turniererfolgen in den jeweils zwei vorangegangenen Jahren erfolgt die Einteilung.

Die Einteilung in Leistungsklassen erfolgt für jede Disziplin getrennt.

Den Einstieg in den nach LPO ausgeschriebenen Turniersport stellt die Leistungsklasse 0 dar. Während bis 2012 alle Reiter, der keinen anderen Leistungsklasse angehörte, der Leistungsklasse 0 angehörte, muss seit 2013 hierfür eine sogenannte Schnupperlizenz erworben werden.[1] Diese berechtigt zur Teilnahme an E-Dressuren und E-Springen.

Reiter, die im Besitz des Reitabzeichen 5 bzw. eines bis 2013 erworbenen DRA IV (Kleines Reiterabzeichen) sind, können die Einstufung in Leistungsklasse 6 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen E und A.

Um die Einstufung in Leistungsklasse 5 zu beantragen, muss eine von vier Varianten erfüllt sein. Der Reiter muss:

  1. im Besitz eines bis 1999 erworbenen DRA III (Bronzenes Reiterabzeichen) sein,
  2. im Besitz des DRA III (erworben in den Jahren 2000 bis 2013) bzw. Reitabzeichens 4 sein und die Lizenzprüfung (mindestens Note 6,0) bestanden haben,
  3. im Besitz eines disziplinspezifischen DRA III bzw. Reitabzeichens 4 sein (gilt nur für die jeweilige Disziplin) oder
  4. im Besitz des Reitabzeichens 3 sein.

Die Leistungsklasse 5 berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A und L.

Die Einstufung in die Leistungsklasse 4, die zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A, L und M berechtigt, kann beantragen, wer:

  1. im Besitz des Reitabzeichens 2 bzw. eines bis 2013 erworbenen DRA II (Silbernes Reiterabzeichen) ist,
  2. Erfolge in Prüfungen der Klasse L nachweisen kann,
  3. eine Berufsausbildung zum Pferdewirt Fachrichtung Klassische Reitausbildung (ehemals Pferdewirt Fachrichtung Reiten) abgeschlossen hat oder
  4. Amateurreitlehrer (Trainer A) ist.

Reiter, die Erfolge in Prüfungen der Klasse M nachweisen können oder die eine Berufsausbildung zum Pferdewirtschaftsmeister im Teilbereich Reitausbildung (ehemals Pferdewirtschaftsmeister Reiten) abgeschlossen haben, können die Einstufung in die Leistungsklasse 3 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A, L, M und S.

Die Leistungsklassen 1 und 2 werden aufgrund entsprechender Erfolge in Prüfungen der Klassen M und S erteilt.[2]

Klassifizierung der Pferde

Neben der Einteilung der Prüfungen und der Reiter werden auch die Pferde klassifiziert. Wird ein Pferd in einer Prüfung platziert die unter LPO stattfindet, so wird dies als Erfolg für das Pferd gespeichert. Diese Änderung besteht seit 1. Januar 2008, demnach werden nun auch erfolgreiche Prüfungen der Klasse E verzeichnet. Erfolge bei Pferden gelten wie bei Reitern für die beiden folgenden Kalenderjahre.

Während in Dressur- und Springprüfungen Reiter und Pferd getrennt voneinander betrachtet werden, ist es für die Teilnahmevoraussetzung an Vielseitigkeitsprüfungen erforderlich, dass der startende Reiter die Erfolge mit dem startenden Pferd gemeinsam erreicht hat. So soll sichergestellt werden, dass das startende Paar den Anforderungen wirklich gewachsen ist und Unfälle an den festen Hindernissen minimiert werden.

Zusammenfassung

In der Ausschreibung einer Pferdeleistungsschau wird für jede Prüfung angegeben, welche Alters- und Leistungsklassen zugelassen sind und welche Erfolge für die Teilnahmeberechtigung erforderlich sind. Sollte der Nachweis eines Erfolges für die Startberechtigung in einer Prüfung erforderlich sein, zählen alle Erfolge des Pferdes/Reiters bis Nennungsschluss der Pferdeleistungsschau.

Für einen Reiter gelten also die folgenden Angaben:

  • Altersklasse
  • Leistungsklasse in jeder Disziplin
  • höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin
  • Ranglistenpunkte in jeder Disziplin

Für ein Pferd gelten die folgenden Angaben:

  • Alter
  • höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin

Das Alter eines Pferdes ist nur relevant, wenn es in Aufbauprüfungen (für junge Pferde) vorgestellt werden soll.

Im Regelfall schränkt die Ausschreibung den Teilnehmerkreis nach Altersklasse, Leistungsklasse, Geschlecht und erzielten Erfolgen ein.

Einzelnachweise

  1. Neuerungen durch LPO 2013: LK 0
  2. Kriterien für die Einstufung in Leistungsklassen (LKl.) 2015, Durchführungsbestimmungen zu § 63 Leistungsprüfungsordnung (LPO)