Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein

Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein
Gründung1. Oktober 2007
Trägerschaftprivat
OrtInnsbruck, Feldkirch, Salzburg, StamsÖsterreich
RektorNikolaus Janovsky[1]
Websitewww.kph-es.at

Die Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein (KPH Edith Stein) ist eine 2007 gegründete private Pädagogische Hochschule an den Standorten Feldkirch, Innsbruck, Salzburg sowie Stams und dient der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern für die Primarstufe sowie für die Sekundarstufe und von anderen pädagogischen und sozialen Berufsfeldern.

Geschichte

Die KPH Edith Stein ist eine vom Rechtsträger Hochschulstiftung der Diözese Innsbruck im Zusammenwirken von drei Diözesen, der Erzdiözese Salzburg und den Diözesen Innsbruck und Feldkirch, gemeinsam errichtete und geführte Pädagogische Hochschule mit staatlicher Anerkennung nach § 4 Hochschulgesetz 2005.

Im Oktober 2021 übernahm die Sozialethikerin Petra Steinmair-Pösel die Leitung der Hochschule von Peter Trojer,[2][3] der Vertrag wurde 2023 einvernehmlich aufgelöst.[4] Im November 2023 wurde der bisheriger Vizerektor Nikolaus Janovsky auf Vorschlag des Hochschulrates vom Protektor der Hochschule, Bischof Hermann Glettler, zum Rektor ab 1. Dezember 2023 bestellt.[1]

Standorte

Die KPH Edith Stein ist überregional an den vier Standorten Feldkirch, Innsbruck, Salzburg und Stams tätig. Das Rektorat befindet sich in Innsbruck. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt über sechs Institute:

  • Institut für LehrerInnenbildung (ILB), Standort Stams
  • Institut für Religionspädagogische Bildung – Diözese Feldkirch (IRPB Feldkirch), Standort Feldkirch
  • Institut für Religionspädagogische Bildung – Erzdiözese Salzburg (IRPB Salzburg), Standort Salzburg
  • Institut für Religionspädagogische Bildung – Diözese Innsbruck (IRPB Innsbruck + Stams), Standort Innsbruck und Stams
  • Institut für Pädagogisch Praktische Studien und Praxisforschung (IPPS), Standort Stams
  • Institut für Digital Inklusive Bildung (IDIB), Standort Salzburg

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Nikolaus Janovsky neuer Rektor der KPH Edith Stein. In: kathpress.at. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.
  2. Petra Steinmair-Pösel ist neue Rektorin für die Stamser Hochschule. In: Tiroler Tageszeitung. 30. September 2021, abgerufen am 30. September 2021.
  3. Petra Steinmair-Pösel wird neue Rektorin der KPH Edith Stein. In: kathpress.at. 23. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.
  4. Steinmair-Pösel gibt Amt als Rektorin der KPH Edith Stein ab. In: katholisch.at. 7. Juli 2023, abgerufen am 24. November 2023.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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