Karl Wahle

Karl Wahle (* 6. Juni 1887 in Wien; † 15. Juni 1970 ebenda) war ein österreichischer Richter und Präsident des Obersten Gerichtshofes.

Leben

Wahle wurde 1911 zum Doktor der Rechte promoviert und legte im selben Jahr die Staatsprüfung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung ab.[1] Er war ab 1919 als Richter tätig, ab 1921 dem Handelsgericht Wien zugeteilt. Er verfasste zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und war Mitherausgeber der „Richterzeitung“ und des „Evidenzblattes“. Nach dem „Anschluss Österreichs“ wurde Wahle am 15. März 1938 wegen seiner jüdischen Abstammung vom Dienst suspendiert. Im Mai 1942 erfuhr er von seiner bevorstehenden Deportation, er tauchte unter und es gelang ihm gemeinsam mit seiner Frau bis zum Kriegsende im Untergrund zu überleben.

Im April 1945 wurde er zum provisorischen Leiter des Handelsgerichts Wien ernannt. 1946 erlangte er die Habilitation für Handels- und Wechselrecht an der Universität Wien. Im Jahr 1948 wurde er zum Rat des OGH ernannt, später wurde er dessen Erster Präsident. Er war auch Präsident der Richtervereinigung und Professor an der Universität Wien.[2] Er wurde am Wiener Zentralfriedhof bestattet.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Historikerkommission, S. 51 (Memento des Originals vom 17. November 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.historikerkommission.gv.at, Word-Datei
  2. 6. Juni 1967: 80. Geburtstag von Karl Wahle (Memento des Originals vom 16. Januar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wien.gv.at
  3. Grabstelle Karl Wahle, Wien, Zentralfriedhof, Gruppe 3, Reihe 36, Nr. 12.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.