Karl Stephani
Karl Stephani (* 8. Juni 1916 in Wien; † 27. Juli 1994[1]) war ein österreichischer Offizier und Politiker der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ). Von 1956 bis 1959 war er Staatssekretär im Bundesministerium für Landesverteidigung.
Leben
Stephani besuchte in Wien die Mittelschule, anschließend trat er in das Bundesheer der Ersten Republik ein. Im Zweiten Weltkrieg war er Leutnant bei der Panzertruppe. Nach der Rückkehr aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft begann er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo er 1948 zum Dr. jur. promovierte. Parallel zum Studium war er im österreichischen Bundesdienst tätig, ab 1950 in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit.[1]
Mit 29. Juni 1956 wurde er unter Bundeskanzler Julius Raab mit Angelobung der Bundesregierung Raab II zunächst Staatssekretär im Bundeskanzleramt für Angelegenheiten der Landesverteidigung. Unter Verteidigungsminister Ferdinand Graf wurde er am 15. Juli 1956 Staatssekretär im nach der Besatzungszeit wieder als eigenem Ministerium eingerichteten Bundesministerium für Landesverteidigung.[2] Dieses Amt hatte er bis zur Angelobung der Bundesregierung Raab III am 16. Juli 1959 inne.[3] Als Staatssekretär im Verteidigungsministerium folgte ihm Max Eibegger nach.[4][5]
Stephani starb 1994 im Alter von 78 Jahren.[1]
Weblinks
- Karl Stephani im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
- Karl Stephani auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
Einzelnachweise
- ↑ a b c Karl Stephani im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
- ↑ Chronik der ÖOG 1960-2010 – Die Österreichische Offiziersgesellschaft (ÖOG). Abgerufen am 5. Juni 2019.
- ↑ Karl Stephani auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- ↑ Max Eibegger auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- ↑ Die Bundesheerreform 1962/63. Abgerufen am 5. Juni 2019.
Personendaten | |
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NAME | Stephani, Karl |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Offizier und Politiker |
GEBURTSDATUM | 8. Juni 1916 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 27. Juli 1994 |
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“