Karl Majcen

Karl Majcen mit Waltraud Klasnic bei einer Angelobung

Karl Majcen (* 8. Juni 1934 in Graz) war österreichischer General und von 1990 bis 1999 der siebente Generaltruppeninspektor des Österreichischen Bundesheeres in der Zweiten Republik.

Biografie

Seine Matura absolvierte er 1952 und trat danach in die B-Gendarmerie ein, die Vorgängerorganisation des österreichischen Bundesheeres. Karl Majcen frequentierte die Offiziersausbildung an der Offiziersakademie in Enns und war danach Lehroffizier an der Theresianischen Militärakademie und Kompaniekommandant im Gardebataillon.

Nach der Teilnahme am Generalstabskurs folgten Verwendungen im Bundesministerium für Landesverteidigung. Ferner war er Kommandant des Heeresaufklärungsbataillons. 1982 erfolgte seine Versetzung nach Wien, wo er Militärkommandant des Militärkommandos Wien wurde. Das Amt des Generaltruppeninspektors übernahm er am 1. Oktober 1990 und übergab es nach rund neun Jahren am 20. Dezember 1999 an General Horst Pleiner.[1] Er ist Senior-Konsulent bei der Organisation zur Unterstützung der Österreichisch-Chinesischen Wirtschaftsbeziehungen mit Sitz in Wien.[2]

Majcen ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist der Großonkel des Extremsportlers Rolf Majcen. Er selbst ist Ehrenmitglied im Österreichischen Heeressportverband (ÖHSV).[3]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Übergabe der Funktion des Generaltruppeninspektors des Bundesheeres, BMLV, 20. Dezember 1999.
  2. @1@2Vorlage:Toter Link/www.oecwb.orgOrg. z. Unterst. d. Österr.-Chin. Wirtschaftsbez. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.) Wien, Stand Oktober 2007.
  3. Ehrenmitglieder des OEHSV. Abgerufen am 2. Dezember 2015.
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB).
  5. Ehrenritter – St. Georgs-Orden. Abgerufen am 27. Dezember 2022 (deutsch).

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.